106 Millionen Euro teuer soll der Ausbau des Elster-Saale-Kanals werden, 151 Millionen Euro mit der zugehörigen Marina. 38 Millionen Euro soll allein ein Schiffshebewerk für 45 Meter lange Schiffe kosten, just das Maß, das eine Karte verzeichnet, die eine Leitvision für den Leipziger Gewässerverbund bis 2020 abbildet. Aber wer hat diese Vision eigentlich entwickelt? Die L-IZ hat mal nachgefragt. Geantwortet hat Inge Kunath, Leiterin des Amtes für Stadtgrün und Gewässer.

Wer hat die Karte in Auftrag gegeben?

Die Karte “Vision der mitteldeutschen Wassersportregion” ist im Rahmen der Potentialanalyse zur Anbindung des Saale-Elster-Kanals an die Saale entstanden. Sie ist Ergebnis der Analyse und wurde nicht gesondert beauftragt.

Wer hat die Erstellung der Karte finanziert und in welcher Höhe, mit welchen Geldern?

Siehe 1.

Wer hat die in der Karte nachlesbaren Rahmendaten über Schiffsgrößen und Bootsklassen vorgegeben?

Diese Daten haben die Gutachter auf Grundlage der bisherigen Nutzungen und der Ergebnisse der Potentialanalyse zusammengestellt.

Wie steht die Stadt Leipzig zur Schiffbarkeitserklärung von Karl-Heine-Kanal, Weißer Elster, Pleiße?

Der Stadt Leipzig liegt noch kein Entwurf zur Erklärung der Schiffbarkeit für o. g. Gewässer vor. Die Stadt spricht sich gegen eine Erklärung der Schiffbarkeit für den Floßgraben aus. Weiterhin fordert sie die Nutzung der Gewässer mit elektro- oder alternativ angetriebenen Motorbooten neben den muskelbetriebenen Booten.
Die nautischen Gutachten zum Floßgraben und zum Gewässerknoten Leipzig haben gezeigt, dass schon jetzt der Nutzungsdruck so stark ist, dass zusätzlich im Sommerhalbjahr eine Entflechtung und Regulierung des Wasserverkehrs erfolgen muss. Sieht die Stadt da tatsächlich Potenzial für zusätzliche Motorbootverkehre?

Jedes Gewässer und teilweise sogar jeder Gewässerabschnitt muss bezüglich einer Genehmigung zur Nutzung von Motorbooten separat beurteilt werden. Nur ausgewählte Gewässer sind für Motorbootverkehr zugelassen. Über zusätzliche Motorbootverkehre wird gegenwärtig im Einzelfall auf Grundlage des SächsWG durch die zuständige Behörde entschieden. Bisher wurde insbesondere die Fahrgastschifffahrt genehmigt. In Auswertung des fortlaufenden Monitorings wird diese Frage zu diskutieren sein.Wenn ja: In welcher Dimension und in welchen Größenklassen?

Die Fahrgastschifffahrt muss sich den Parametern des LeipzigBootes anpassen. Private elektro- oder alternativ angetriebene Boote sind in den Größen des LeipzigBootes Typ I auf ausgewählten Leipziger Gewässern denkbar. Größere Boote können die Bundeswasserstraße Saale-Elster-Kanal nutzen. Endstation für größere Motorboote ist der Lindenauer Hafen (MARINA Leipzig-Lindenau) – von Westen aus betrachtet.

Welche zusätzlichen Investitionen werden dazu in der Leipziger Gewässerinfrastruktur fällig? Hafenanlagen, Slipanlagen, Tankstellen …

Die Investitionen in der Stadt Leipzig sind bereits klar definiert und kommuniziert (Stadthafen und MARINA Leipzig-Lindenau mit Slipanlage).

Wenn nein: Warum werden dann weitere motorisierte Visionen im Neuseenland unterstützt?

Die Stadt Leipzig steht hinter den Aussagen des WTNK. Auch die Potentialanalyse berücksichtigt diese Aussagen.

Und wenn sie unterstützt werden: auf Basis welcher (finanzieller) Erwartungen?

Was ist gemeint?

Und wenn es so ist: Welche finanziellen Aufwendungen werden dabei im Verantwortungsbereich der Stadt Leipzig prognostiziert?

Die Aufwendungen für den Wassertourismus in der Stadt Leipzig sind bekannt (siehe Beschlüsse zum Stadthafen, zur Gewässerverbindung KHK – LiHa …) und stützen sich immer auf die Aussagen des WTNK.

Das Wassertouristische Nutzungskonzept (WTNK) als pdf: www.gewaesserverbund.de/download/WTNK_Broschuere_2006.pdf

Die Karte mit den Visionen für 5, 30 und 45 Meter lange Motorboote findet man in der Broschüre “Der Touristische Gewässerverbund Leipziger Neuseenland” (Seite 15): www.leipzig.de/imperia/md/content/67_gruenflaechenamt/touristischer_gewaesserverbund_leipziger_neuseenland_2012.pdf#search=%22wassersportregion%22

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