Es haben ja eine Menge Leute in den letzten Tagen Neujahrsansprachen gehalten. Auch Matthias Rößler (CDU) hat eine gehalten, Präsident des Sächsischen Landtages. Er hat darin etwas gefordert, was Politiker von CDU und FDP in Sachsen immer wieder mal fordern: die Verankerung eines Schuldenverbots in der Sächsischen Verfassung.

Dergleichen kann er sich wünschen – aber der Landtagspräsident hat keine gesetzgeberischen Kompetenzen. Und das Verbot würde demokratische Freiheiten beschneiden. Und die Frage darf durchaus lauten: Zu wessen Gunsten eigentlich? – Gerade in der Politik gilt der alte Detektiv-Spruch: Cui bono? – Wem nutzt es?

Am Mittwoch, 4. Januar, kritisierte darum Stefan Brangs, Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, den voreiligen Landtagspräsidenten.

“Mit der wiederholten Forderung, dass der Sächsische Landtag ein Schuldenverbot verabschieden möge, verlässt Rößler seine parteipolitische Neutralität”, stellte Brangs fest. “Erneut hat der Landtagspräsident in seiner Neujahrsansprache seine Kernbotschaft auf ein vom Sächsischen Landtag möglichst in der Verfassung zu verankerndes Schuldenverbot konzentriert. Dies hatte er bereits im Vorjahr und bei seinen abschließenden Worten zum Ablauf des Parlamentsjahres im Dezember 2011 getan.”

Sachsen spart ja wie ein Weltmeister. Könnte man sagen. Würden die Summen, die der Finanzminister einbehält, tatsächlich wieder in Zukunftsinvestitionen fließen. Doch allein runde 1,9 Milliarden Euro wurden den Haushalten der vergangenen Jahre nur aus dem Grund entzogen, den Garantiezahlungen für die gescheiterte Sachsen LB nachkommen zu können.

Sie stehen also zum Beispiel dem Abbau der über 11 Milliarden Euro Schulden, die der Freistaat aufgehäuft hat, nicht zur Verfügung.

“Rößler verkennt die Kompetenz seines präsidialen Amtes. Als aus der Mitte des Landtages gewählter erster Repräsentant des Staates ist er der Präsident aller Abgeordneten und hat sein Amt überparteilich zu führen”, stellt Brangs fest. “Damit hat er sich eigener politischer Forderungen oder von ihm für gut befundener Aufgabenstellungen an das Parlament zu enthalten. Soweit er seine eigenen finanzpolitischen Vorstellungen umgesetzt wissen will, ist es ihm unbenommen, erneut als Haushalts- oder Finanzpolitischer Sprecher zu fungieren. Diesem dürfte in derartigen Fragen zweifelsfrei das Initiativrecht zustehen. Als Präsident des Sächsischen Landtages ist er auch Präsident derjenigen, die eben eine solche Verfassungsänderung mit guten, oder sogar mit vermeidlich schlechten Gründen ablehnen mögen. Wer aber gerne das eine tun will, kann nicht das andere Amt ausfüllen. Die Entscheidungsfindung obliegt noch immer der Mehrheit der frei gewählten Abgeordneten im Landtag. Ich wünsche dem Präsidenten für das Jahr 2012 ein etwas besseres Verständnis für seine Amtsführung. Dieser Aufgabe sollte er im dritten Jahr seiner Amtsführung langsam gewachsen sein.”

Eigentlich nur eine formale Kritik. Könnte man so stehen lassen.Doch postwendend meldete sich der Innenverteidiger und parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Christian Piwarz, zu Wort: “Kritik an der Amtsführung des Präsidenten verbietet sich. Präsidenten-Bashing um jeden Preis ist fehl am Platz. Auch ein Landtagspräsident darf eine politische Meinung haben und sie nach außen vertreten. Mehr noch: Es ist gut, wenn uns der Präsident an eine der wichtigsten politischen Aufgaben erinnert. Zu Recht macht der Landtagspräsident darauf aufmerksam, dass ein Land, das die Verankerung von Schuldenbremsen in den EU-Mitgliedsländern fordert, mit gutem Beispiel vorangehen sollte.”

Dünnhäutig, wie man sieht, ganz so, als würde die heftige Kritik am Kreditverhalten des Bundespräsidenten Christian Wulff (CDU) auch die sächsische CDU verunsichern.

Dass gerade das Thema “Schuldenverbot” eine formale Kritik am Landtagspräsidenten gleich das Erwartungs-Szenario “Präsidenten-Bashing” auslöst, spricht Bände.

Es gilt, und das wissen die Sparmeister aus Sachsen, die Frage: Wem nutzt es?

Wem nutzt eine Schuldenbremse? Wem nutzt die sächsische Hatz auf das gloriose Ziel, ab 2020 gar zum “Geberland” zu werden, nachdem die Ausgaben im Freistaat an allen Ecken und Enden heruntergespart wurden?

Kurzfristig all denen, die von Steuersenkungen profitieren. Und sie melden sich ja jedes Mal zu Wort, wenn sich ein Haushalt gerade zu erholen droht. Hinter dem so lautstark propagierten “Schuldenstopp” versteckt sich das so ungern benutzte Wort “Schuldenabbau”. Denn dieses heikle Wörtchen muss erst einmal in Gänze umgesetzt werden. Jede wirtschaftende Hausfrau weiß das. Erst wenn die Haushaltskasse wieder stimmt und nicht der Gerichtsvollzieher droht, dann gibt’s wieder Geschenke.

Und das vergessen die Akteure am allerliebsten: Steuersenkungen sind Geschenke. Und in Haushalten mit Milliarden und Billionen Euro an Kreditlast, sind es Geschenke, die mit Schulden bezahlt werden.

Oder – um einmal Wikipedia zu zitieren: “Kritiker einer Verschuldungspolitik argumentieren, dass durch die Staatsverschuldung die jetzige Generation auf Kosten zukünftiger Generationen lebe (Generationenbilanz). Danach seien Staatsschulden auf die Zukunft verschobene Steuererhöhungen, die dann von den ‘nachfolgenden Generationen zu tragen sind’.”

So ungefähr hat es auch Sachsens Finanzminister Georg Unland (CDU) verstanden, der eigentlich der heimliche Ministerpräsident ist. Er hat am 15. Juni 2010 die Marschrichtung ausgegeben, in die der Freistaat bis 2019, bis zum Auslaufen des aktuellen Solidarpaktes in Deutschland, zu marschieren hat. Er gibt nicht nur die Einsparquoten für die Doppelhaushalte vor, was sich 2010 ungefähr so las: “Der Freistaat Sachsen wird – unter Berücksichtigung der Kaufkraftentwicklung – bis zum Jahr 2025 ein Viertel seiner bisherigen Einnahmen verlieren. Bereits im Doppelhaushaltsplan 2011/2012 werden die Gesamteinnahmen deutlich gegenüber 2010 um 1,23 Mrd. EUR (2011) bzw. um 1,38 Mrd. EUR (2012) sinken.”
Stimmt natürlich nicht. Nach jeder neuen Steuerschätzung muss Sachsens Finanzminister zugeben, dass er seine Zahlen um ein paar Hundert Millionen zu niedrig angesetzt hat. Tatsächlich gehen die Sonderbedarfsbundesergänzungszuweisungen, wie diese Soli-Überweisungen heißen, jährlich um rund 200 Millionen Euro zurück. Das ist die Summe, die tatsächlich in jedem Haushalt neu eingespart werden muss.

Es war auch der Finanzminister, der vorgegeben hat, was alles eingespart werden muss: “Die Gesamtausgaben des sächsischen Staatshaushaltes zielen auf eine Modernisierung sowie den infrastrukturellen Ausbau des Freistaates Sachsen ab. Die konsequente Umsetzung des Stellenabbaus auf den Richtwert von 70.000 Stellen bis zum Jahr 2020 sowie die strukturelle Anpassung der Verwaltung an die demografischen Entwicklungen und die sich ändernden finanziellen Rahmenbedingungen bilden dafür wichtige Ansatzpunkte. Auf diese Weise soll zeitnah eine Angleichung an die Verhältnisse in den alten Ländern erreicht werden. Ziel der Staatsregierung ist es, dass der Freistaat Sachsen nach Auslaufen des Solidarpaktes II auf eigenen Beinen stehen kann.”

Im Juni 2010, als er die Zahlen festlegte, hatte das Land noch 85.952 Angestellte – darunter allein 27.939 Beamte und Richter. 13.900 gehörten zur Polizei. 29.200 sind Lehrerinnen und Lehrer. 32.927 unterrichten an Sachsens Hochschulen und Universitäten oder sind dort angestellt. Man sieht also: Wenn von Personalstellen im Landesdienst geredet wird, dann geht es nicht in erster Linie um die Leute in den Behörden. Dann geht es um Polizisten, Lehrer, Hochschullehrer – und für alle Bereiche, die eigentlich im Zuständigkeitsbereich des Innen- und des Kultusministers bzw. der Wissenschaftsministerin liegen, hat der Finanzminister die Zahlen ausgegeben, wieviel Personal bis 2019 dort eingespart werden soll.

Und wenn der Landtagspräsident mal wieder einen Schuldenstopp fordert, dann hat er 2008 – damals als finanzpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion wahrscheinlich tief und fest geschlafen. Denn das erwähnt Georg Unland in seiner 2010 veröffentlichten “Mittelfristigen Finanzplanung” für Sachsen ebenfalls: “Mit dem Inkrafttreten des Doppelhaushaltsgesetzes 2009/10 wurde der Schuldenstand des Jahres 2008 als Obergrenze der zukünftigen Staatsverschuldung festgeschrieben.” Es gibt also schon einen vom Parlament beschlossenen Schuldenstopp.

11,7 Milliarden Euro sind der jüngste Wert (für das Jahr 2009), den die sächsische Statistik aktuell ausweist. Dazu kommen noch die Verbindlichkeiten der Kommunen und Gebietskörperschaften und die diversen Bürgschaften. Was sich (im Statistischen Bericht vom Dezember 2009 nachlesbar) auf über 22 Milliarden Euro summierte.

Klug ist an so einem Punkt der Kreditlasten – wie es im Nachbarland Thüringen gerade passiert – zwischen Land und Kommunen ein Schuldenabbau-Programm aufzulegen. Das ist etwas komplizierter als der dauernde Ruf nach einem “Schuldenstopp”.

Der Wikipedia-Artikel zur Staatsverschuldung: http://de.wikipedia.org/wiki/Staatsverschuldung

Schuldenanalyse für Sachsen (Dezember 2009): www.statistik.sachsen.de/download/100_Berichte-L/L_III_1_j09.pdf

Die Mittelfristige Finanzplanung des sächsischen Finanzministers 2010 bis 2014: www.smf.sachsen.de/

So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:

Ralf Julke über einen freien Förderbetrag senden.
oder

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar