309 Millionen Euro teuer werden die Behördenumzugspläne der sächsischen Staatsregierung im so genannten "Standortegesetz", mit dem die sächsische Verwaltung eigentlich modernisiert und verschlankt werden soll. Doch der ganze Umzugszirkus kostet augenscheinlich nur Geld. Die Einsparungen werden schlicht über Personalkürzungen erreicht. Die Grünen werben deshalb noch einmal intensiv für ihren Entschließungsantrag zum Thema.

Denn am nächsten Dienstag, 10. Januar, soll das Standortegesetz der Staatsregierung im Verfassungs-, Rechts und Europaausschuss des Sächsischen Landtages abschließend beraten werden. Und es steht zu befürchten, dass die Abgeordneten von CDU und FDP wieder nur abnicken, was sich die Regierung ausgedacht hat. Doch die Argumente der Grünen, die sie in ihrem Entschließungsantrag noch einmal aufgelistet haben, wiegen schwer.

Eva Jähnigen, innenpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: “Die Staatsregierung soll zu Nachbesserungen in Sachen Wirtschaftlichkeit, Personalentwicklung und Aufgabenkritik aufgefordert werden und damit eine echte Staatsmodernisierung angehen. Bevor die CDU-geführte Koalition sich über die Umsetzung der Schuldenbremse auslässt, sollte sie zunächst eine Sachkostenbremse an ihre eigenen Projekte anlegen. Wer 309 Millionen Euro für sinnlose Behördenumzüge verplempern will, ist unglaubwürdig beim Umgang mit der Finanzverfassung.”

Zu einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nach der Haushaltsordnung würden eben nicht nur prognostizierte Baukosten für bereits festgelegte Standorte gehören, sondern auch die Festlegung der Standorte. So wäre beispielsweise auch zu prüfen gewesen, ob der Rechnungshof in einem günstigeren Mietobjekt in Leipzig unterkommen könne.

“Ich habe Bedenken, ob die für den Behördenumzug angegebenen Kosten den Anforderungen des Artikels 97 unserer Verfassung entspricht, da Beschlüsse, die Mehrkosten mit sich bringen, die Deckung sicherstellen müssen”, so Jähnigen. Und das ist ein Punkt, da schrillen in jedem guten Unternehmen alle Alarmglocken. Und der Freistaat sollte eigentlich bei allen regierungsamtlichen Tönen zur eigenen “Sparpolitik” ein gut geführtes Unternehmen sein. Aber die Abgeordneten werden die Gesetzesvorlage auf den Tisch bekommen, ohne dass ihnen die Kosten für die künftigen Behördenstandorte vorliegen werden. Diese werden erst in den nächsten Haushaltsgesetzen aufgerufen werden. Die Regierung lässt also das Umzugskonzept beschließen, die Kosten aber werden später nachgereicht. Das verstößt sichtlich gegen die Budgethoheit des Landtages.

“Ich fordere die Staatsregierung auf, das Standortkonzept einer umfassenden, auch hinsichtlich der Festlegung der Standorte ergebnisoffenen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zu unterziehen”, fordert Jähnigen. “Wird diese dem Parlament nicht vorgelegt, kann eine Entscheidung über die Standorte nicht getroffen werden.”Die Staatsregierung hatte den Abgeordneten lediglich dargelegt, dass die Umsetzung der gesamten Behördenumzugspläne 309 Millionen Euro koste und dies mit den Einsparungen aus dem bereits beschlossenen Stellenabbau verrechnet werde. Ein Stellenabbau, der selbst in die Kritik geraten ist, weil er wie ein Rasenmäher auch wichtige Bereiche wie Polizei und Bildung rasiert, ohne dass die Staatsregierung nachweisen kann, dass die Aufgaben in diesen Bereichen tatsächlich mit der sinkenden Bevölkerungszahl nachlassen.

Nach Auffassung der Grünen ist die Verrechnung von Umzugsplänen mit solchen Personalkürzungen unzulässig. Personalkosten würden durch die Umzüge eben nicht eingespart. Zudem befürchtet die Grünen-Abgeordnete, dass die Kostenprognosen nicht ausreichen.

Explizit haben die Grünen in ihrem Antrag deshalb auch noch einmal formuliert: “Nicht die aktuellen Behördenstandorte gefährden die Leistungsfähigkeit der Staatsverwaltung, sondern ein Stellenabbau ohne jegliches Personalkonzept für die Landesverwaltung.” Und ein Personalkonzept fordert die Opposition von den einzelnen Fachministern bislang vergeblich. Beim zunehmenden Lehrermangel ist schon jetzt sichtbar, in welche Probleme das sächsische Schulwesen da sehenden Auges hineinmanövriert wurde. Aber auch für andere landeshoheitliche Bereiche wie Hochschulen und Polizei fehlt ein nachhaltiges Personalkonzept. Heißt im Klartext: Die Folgekosten der ungesteuerten Personalkürzungen sind noch nicht einmal absehbar.

Auch das wird im Antrag der Grünen noch einmal betont: “Dem Freistaat Sachsen droht eine drastische Überalterung der öffentlichen Verwaltung ab 2020. Trotzdem fehlt jedweder Ansatz für ein Personalentwicklungskonzept für die sächsische Verwaltung.” Die Umsetzung des “Standortegesetzes”, das in einigen Regionen sogar zur Schließung wichtiger Infrastrukturen – wie etwa der Schließung des Amtsgerichts in Bautzen – führt, würde für sich keinen Effizienzgewinn bringen, stellen die Grünen fest. Die SPD hat dem ganzen Konzept wenigstens einen Kulanz-Effekt von 10 Millionen Euro pro Jahr zugestanden. Die Grünen sehen rechnerisch sogar ab 2020 ein Minus von 146.000 Euro jährlich.

Deshalb fordern sie jetzt die Abgeordneten der sächsischen Regierungskoalition aus CDU und FDP auf, dem von der Grünen-Fraktion vorgelegten Entschließungsantrag zuzustimmen. Sie verweisen auch explizit auf Artikel 97 der sächsischen Verfassung, in dessen ersten Absatz es heißt: “Beschlüsse des Landtages, welche die im Haushaltsplan festgesetzten Ausgaben erhöhen oder neue Ausgaben mit sich bringen, bedürfen der Zustimmung der Staatsregierung. Das gleiche gilt für Beschlüsse des Landtages, die Einnahmeminderungen mit sich bringen. Die Deckung muss gesichert sein.”

Wenn der Landtag also – wie hier für das “Standortegesetz” – über deutliche Mehrausgaben beschließen soll, denen sichtbare Einsparungen nicht gegenüber stehen, ist die Staatsregierung verpflichtet, die finanzielle Deckung nachzuweisen. Denn zahlen muss den Spaß sonst allein der Steuerzahler – der damit augenscheinlich auch noch einen Verlust an staatlicher Dienstleistung finanziert. Das ist im Grunde absurd.

Der Entschließungsantrag der Grünen-Fraktion als PDF: www.gruene-fraktion-sachsen.de

Die Kritik des Bundes der Steuerzahler Sachsen am sächsischen Standortegesetz als PDF: www.gruene-fraktion-sachsen.de

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