In Sachsen wird ja derzeit intensiv über eine Änderung der Verfassung diskutiert. Das haben vor allem CDU und FDP so angeregt, die das Verbot einer Neuverschuldung in der Verfassung verankern wollen. Die Oppositionsparteien SPD, Grüne und Linke haben sich zu gemeinsamen Beratungen bereit erklärt. Aber den neuen Verfassungsgrundsatz wird es nicht ohne Zugeständnisse geben.

Für die Grünen zum Beispiel gehören Klima- und Umweltschutz in die Verfassung, betont ihr Sprecher. Und der heutige 5. Juni bietet sich dazu natürlich an. Immerhin ist es der offizielle Weltumwelttag.

“In der Debatte um eine Modernisierung der Verfassung darf die Umwelt nicht zu kurz kommen”, erklärt dazu der sächsische Landesvorsitzende Volkmar Zschocke.

Deswegen wollen sich Sachsens Grüne für die Stärkung von drei Aspekten im Artikel 10 der Verfassung einsetzen: Umweltverbände sollen in allen Umweltbelangen ein Klagerecht erhalten, der Klimaschutz soll Staatsziel werden, zudem soll sich Sachsen verpflichten, die Selbsterhaltungskräfte der Natur zu gewährleisten.”Die Umweltstaatsziele unserer Verfassung wurden vor 20 Jahren formuliert. Heute ist klar: Sie bleiben hinter der realen Entwicklung zurück. Inzwischen ist der Klimawandel zur zentralen Herausforderung geworden. Auch die Frage nach den künftigen Ressourcen für unser Leben gewinnt angesichts der globalen Entwicklung rasant an Bedeutung”, erläutert Zschocke das Anliegen.

Zschocke weist auch darauf hin, dass die Verfassung derzeit die Mitwirkung bei Projekten, die sich auf die Umwelt auswirken, beschränkt: “Mehr Klagerechte für Umweltverbände führen nicht zwangsläufig zu einer Klagewelle. Im Gegenteil: Die Änderung des Verbandsklagerechts hätte heilsame Wirkungen. Behörden würden Umweltbelange und Tierschutz mit größerer Sorgfalt berücksichtigen.”

Der Verlust von Naturräumen und Arten sei dramatisch: Trotz Bevölkerungsrückgangs sei der Anteil von Siedlungs- und Verkehrsfläche in Sachsen seit 1992 von 10 auf 12,5 Prozent angestiegen. Von den 12.000 Tier- und Pflanzenarten, die in den Roten Listen des Freistaates erfasst sind, gelten fast die Hälfte als gefährdet. Über 1.000 Arten sind bereits verschwunden.

“Gutes Klima, unbelastete Böden, sauberes Wasser und stabile Ökosysteme sind unsere Lebensgrundlagen. Ihre natürliche Erneuerung gehört ins Zentrum staatlichen Schutzes. Da eine solche Verpflichtung bisher fehlt, werden beim Umwelt- und Klimaschutz in Sachsen derzeit falsche Kompromisse durch die Staatsregierung gemacht. Immer mehr Natur geht verloren. Wir sägen den Ast ab, auf dem wir sitzen”, warnt Zschocke.

Der Beschluss des Landesparteitages von Bündnis 90/Die Grünen in Sachsen zur Verfassungsmodernisierung vom 3. März 2012: www.gruene-sachsen.de

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