Nun sind es Akten des Militärischen Abschirmdienstes (MAD), die so ganz unverhofft auftauchten, in denen ein Mitglied der Terrorgruppe "NSU" eine Rolle spielt: Uwe Mundlos. 1995 versuchte der MAD - vergeblich - den Jenaer Neonazi anzuwerben. "Es ist nur ein Skandal mehr", erklärt Kerstin Köditz, Obfrau der Linksfraktion im NSU-Untersuchungsausschuss, zu diesem neuerlichen Aktenauftauchen.

“Einer von vielen, die schon bekannt geworden sind, und wahrscheinlich einer von vielen, die uns noch bevorstehen”, ergänzt sie. Wirklich kooperativ mit den diversen parlamentarischen Untersuchungsausschüssen arbeiten die Verfassungsschützer aller Länder nicht wirklich zusammen. Dass der MAD sich mit Mundlos beschäftigte, ist freilich so ganz neu nicht. Nur sah man sich dort bislang auch nicht allzu sehr genötigt, den Abgeordneten zu zeigen, was man alles gesammelt hatte über den Jungnazi, der sich alsbald zum Bombenbauer, Bankräuber und Mörder entwickelt.

“All die wohltönenden Behauptungen des Innenministers und der Behördenchefs, man werde alles Erdenkliche zur Aufklärung des Komplexes um das Netzwerk NSU tun, entpuppen sich wieder einmal als Sprechblasen. Es bestätigt sich wieder einmal der Eindruck, dass in Sodom und Gomorrha im Vergleich zum sächsischen Landesamt wunderbar geordnete Verhältnisse geherrscht haben”, sagt Köditz.

Die Parlamentarische Kontrollkommission ist über die vom Militärischen Abschirmdienst nach Sachsen gelieferten Akten nicht informiert worden. Ebenso wenig gibt es bisher Aussagen zu deren Verbleib oder möglichen Vernichtung.

“Wenn die Akten dem sächsischen Geheimdienst zugeleitet worden sind, kann das nur heißen, dass sich auch Sachsen in der Neonazi-Gruppe um Mundlos bei der Bundeswehr befanden. Dieser Spur ist offensichtlich nach dem Untertauchen des Trios im Freistaat nicht nachgegangen worden”, benennt Köditz einen der vielen Punkte, wo das sächsische Landesamt für Verfassungsschutz bislang schweigt und mauert. “Bereits heute kann also festgestellt werden, dass es sich um einen schwerwiegenden Ermittlungsfehler handelt. Immerhin bestand einige Wahrscheinlichkeit, dass diese alten Kontakte hätten reaktiviert werden können.”

Miro Jennerjahn, Obmann der Grünen im NSU-Untersuchungsausschuss, findet es genauso bedenklich, dass die MAD-Akten in Sachsen scheinbar so stillschweigend verschwanden. “Obwohl die Akte an den sächsischen Verfassungsschutz gegangen sein soll, liegt sie mir als Mitglied des sächsischen Untersuchungsausschuss nicht vor”, sagt auch er. “Trotz klarer Beweisbeschlüsse fehlen den Mitgliedern des Ausschusses bis zum heutigen Tag Akten, die mit den Verbrechen der NSU und ihres Unterstützerumfeldes im Zusammenhang stehen. Die Unverfrorenheit der Staatsregierung mit dem Untersuchungsausschuss fängt bei den Akten zu den Banküberfällen an, die weiterhin beim Generalbundesanwalt liegen und für die sich Justizminister Jürgen Martens (FDP) nicht mehr zuständig fühlt, und hört bei den lächerlichen Informationen auf, die uns Innenminister Markus Ulbig (CDU) zum Aktenbestand in seiner Verfassungsschutzbehörde gibt.”

Jennerjahn: “Ich fordere den Präsidenten des Verfassungsschutzes auf, dem Untersuchungsausschuss in seiner nächsten Sitzung am kommenden Montag zu dem Vorgang Rede und Antwort zu stehen.”

Köditz: “Ich erwarte nunmehr, dass Innenminister Ulbig seinem Versprechen folgend, den Innenausschuss fortlaufend über neue Entwicklungen zum NSU zu informieren, in dessen morgiger Sitzung einen Sachstandsbericht liefern wird. Darüber hinaus werde ich in der Sitzung der Parlamentarischen Kontrollkommission am Freitag darauf dringen, dass der Weg der Akten im Geheimdienst nachvollziehbar gemacht wird. Sollte in diesen beiden Gremien die notwendige Aufklärung verweigert oder behindert werden, werden wir im Untersuchungsausschuss in dessen Sitzung am kommenden Montag die Vorziehung der Vernehmung des bereits als Zeugen geladenen ehemaligen Verfassungsschutzpräsidenten Reinhard Boos beantragen.”Aber auch andere Akten bekommt der Untersuchungsausschuss nicht.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat dem Untersuchungsausschuss mit Schreiben vom 6. September 2012 mitgeteilt, dass sie die vom sächsischen NSU-Untersuchungsausschuss angeforderten Akten zu den in Sachsen durch Mundlos und Böhnhardt begangenen Banküberfällen erst nach Erhebung der Anklage im Fall NSU durch den Generalbundesanwalt übermitteln wird. Grund dafür sei die Belastung des Generalbundesanwaltes, dessen Behörde sich momentan nicht im Stande sehe, die erbetenen Aktenbestände zu vervielfältigen.

“Ich habe Verständnis für das Ziel des Generalbundesanwalts, schnellstmöglich Anklage zu erheben. Das darf aber nicht dazu führen, dass dadurch die ebenso wichtige Arbeit der Untersuchungsausschüsse behindert wird”, erklärt Miro Jennerjahn. “Sollte der Generalbundesanwalt strukturell überlastet sein, sollte ihm kurzzeitig mehr Personal zur Verfügung gestellt werden, schließlich geht es hier lediglich um den Vorgang der Vervielfältigung. Ausgangspunkt für diese erneute Verzögerung der Arbeit des Untersuchungsausschusses ist jedoch wiederum der Freistaat Sachsen und das Versagen des Justizministers.”

Der sächsische Generalstaatsanwalt Klaus Fleischmann hatte die Akten an den Generalbundesanwalt abgegeben, ohne vorher eigene Kopien zu fertigen. Die Forderung der Grünen, Fleischmann aufzufordern, sich die Unterlagen vom Generalbundesanwalt zu besorgen, wurde im Untersuchungsausschuss mit den Stimmen der Koalition abgelehnt.

Auch so kann man die Arbeit eines Ausschusses torpedieren.

Kurzprotokoll der 5. Sitzung des Untersuchungsausschusses:
www.gruene-fraktion-sachsen.de

Kurzprotokoll der 7. Sitzung des Untersuchungsausschusses: www.gruene-fraktion-sachsen.de

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