Jeder blamiert sich, so gut er kann. Und die Schwarzgelbe Koalition tut es in trauter Gemeinsamkeit mit der Dresdner Staatsanwaltschaft. Und das auch noch im Jahr 2013, zwei Jahre nach den Protesten gegen den Nazi-Aufmarsch im Februar 2011, bei dem die Polizei keine gute Figur abgab und Millionen Handy-Daten gesammelt wurden. Am Donnerstag, 17. Januar, befand nun der Immuminätsausschuss des Sächsischen Landtages, der Grünen-Abgeordnete Johannes Lichdi müsse vor den Kadi.

Der Immunitätsausschuss des Sächsischen Landtags hat die Immunität des Dresdner Landtagsabgeordneten Johannes Lichdi aufgehoben. Damit kann die Staatsanwaltschaft Dresden Anklage gegen den Abgeordneten wegen seiner Teilnahme an den Protesten gegen Nazis-Demos am 19. Februar 2011 erheben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm “grobe Störung” einer Versammlung nach Paragraf 21 Versammlungsgesetz durch Platzbesetzung der Kreuzung Reichenbachstraße/Fritz-Löffler-Straße in Dresden im Rahmen der Anti-Naziproteste 2011 vor.

Die Aufhebung der Immunität ist umso erstaunlicher, als auch die Abgeordneten von CDU und FDP im Dezember selbst sehen konnten, wie die Anklage gegen den Linke-Abgeordneten André Hahn fallen gelassen wurde, nachdem auch hier die Koalitionsmehrheit dem Linke-Abgeordneten die Immunität entzog. Bei all diesen Immunitätsaufhebungen geht es längst schon um eine Art politisches Muskelspiel. Selbst die Sammlung all der Handydaten, die gleich nach dem Februar 2011 für Kontroversen sorgte und letztlich durch die Sächsische Verfassung nicht gedeckt war, hat nicht die Erfolge gebracht, die sich Polizei und Staatsanwaltschaft erhofften. Man kann auf Grundlage von Handydaten zwar ermitteln, ob sich jemand im Bereich eines Demonstrationsgeschehens aufhielt. Aber schon bei der straßengenauen Zuordnung wird es schwierig – mit der Zuordnung von Straftaten erst recht.

Lichdi zu diesem Ausflug ins Reich von Big Brother: “Die Staatsanwaltschaft Dresden hat etwa 1,2 Millionen Kommunikationsverkehrsdaten der Personen erhoben, die sich zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort befunden haben. Später hat die Staatsanwaltschaft Dresden und der Sächsische Datenschutzbeauftragte die Verwendung dieser Daten als rechtswidrig bezeichnet.”

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat bis heute gegen 351 Personen Verfahren wegen der Platzbesetzung am 19. Februar 2011 im Bereich Löfflerstraße/Reichenbachstraße eingeleitet. Doch selbst die gesetzliche Grundlage dafür ist mehr als dünn. Schon der Blick nach Leipzig zeigt, dass die Besetzungen von angemeldeten Demonstrationsrouten oft das einzige Mittel sind, eine angemeldete rechtsradikale Demonstration auszubremsen und den ewigen Widergängern einer rassistischen Weltanschauung den Raum für ihre Propaganda zu nehmen. Nachdem die Polizei jahrelang versucht hat, diese Blockade mit Gewalt aufzulösen und es jedes Mal gerade deshalb zur Eskalation kam, haben sich in den letzten Jahren Strategien der Deeskalation bewährt.
Doch in Dresden 2011 wollten Staatsanwaltschaft und Polizei ein Exempel statuieren, nachdem im Vorjahr der lange Zeit stets geduldete Nazi-Aufmarsch in Dresden erstmals erfolgreich blockiert wurde. Gleichzeitig verfolgten wohl auch einige Leute in Staatsanwaltschaft, Polizei und Verfassungsschutz die Strategie, die Gegendemonstranten mit einer umfassenden Aktion zu entmutigen. Dazu zählten neben der millionenfachen Datenerhebung die umfassende Videoabfilmung der Gegendemonstranten vor Ort, die Stürmung des “Hauses der Begegnung” durch ein SEK-Kommando und im Nachgang sogar die Durchsuchung der Wohnung des Jenaer Pfarrers König.

Und parallel dazu die Anklageerhebung gegen 351 Personen, die man aufgrund von Handy-Daten und Bilderfassung dem Dresdner Demonstrationsgeschehen zuordnen konnte. Darunter die Strafverfolgung von Politikern der Linken, Grünen und der SPD, die an den Gegendemonstrationen teilgenommen hatte. Und insbesondere die Regierungsmehrheit im Sächsischen Bundestag folgte jedem vorgelegten Antrag der Staatsanwaltschaft auf Immunitätsaufhebung mit einer kompromisslosen Zustimmung.

Wie jetzt auch wieder im Fall Lichdi. Der kein Fall ist.

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“Ich habe zu keinem Zeitpunkt meine Teilnahme an der Platzbesetzung bestritten. Auf die Angebote der Staatsanwaltschaft Dresden, das Verfahren gegen Geldauflage einzustellen, bin ich nicht eingegangen. Meine Teilnahme war wie die vieler anderer durch das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit nach Artikel 8 des Grundgesetzes gedeckt”, erklärt Johannes Lichdi dazu. “Ich habe weder die Mitglieder meiner Fraktion noch die Mitglieder des Immunitätsausschusses gebeten, in einer bestimmten Weise zu entscheiden. Ich möchte mich als Mitglied des Landtags nicht vor Strafverfolgung schützen lassen, wenn sich über 351 engagierte Bürgerinnen und Bürger dieser seit zwei Jahren stellen mussten und müssen.”

Lichdi weist zudem auf einige Besonderheiten bei der Einleitung und Abwicklung der Verfahren nach Paragraf 21 Versammlungsgesetz hin: “Die Staatsanwaltschaft Dresden hatte nach den Anti-Nazi-Protesten im Februar 2010 kein Verfahren gegen mich eingeleitet, obwohl sie wusste, dass ich mit vielen anderen den ganzen Tag an der Platzbesetzung am Dresdner Albertplatz teilgenommen hatte. Zugleich hat sie ein Strafverfahren gegen den Kollegen Dr. André Hahn durchgeführt, der an den Platzbesetzungen rund um den Neustädter Bahnhof in Dresden nicht teilgenommen hat.”

Für ihn ist klar: “Die Staatsanwaltschaft Dresden ist mit dem Versuch gescheitert, Massenverurteilungen zu erreichen. Die mit großer Verbissenheit und Personaleinsatz geführten Verfahren sind, selbst unter Anerkennung der Konstruktion der Staatsanwaltschaft, allenfalls dem Bereich der Bagatellkriminalität zuzuordnen. Die Angebote der Einstellungen ohne Geldauflage zeigen, dass es der Staatsanwaltschaft nur noch um eine gesichtswahrende Beendigung der Verfahren geht, ohne in der Sache eine Entscheidung zu riskieren. Die vom Staatsministerium der Justiz und für Europa weisungsabhängige Staatsanwaltschaft sichert damit strafrechtlich amtliche Deutungen über das ab, was am 19. Februar 2011 Recht oder Unrecht gewesen sein soll. Zudem sollen offenbar rechtzeitig vor dem 13. Februar 2013 politische Signale gesetzt werden, dass mit aller Härte gegen Platzbesetzer vorgegangen werden wird.”

Dass im Februar 2012 ein ganz anderes Bild aus Dresden zu sehen war, sollte eigentlich auch Politik und Staatsanwaltschaft zu denken geben, meint Lichdi. “Ich bin glücklich, dass die schwarz-gelbe Staatsregierung und die Staatsanwaltschaft Dresden mit ihrem Versuch gescheitert sind, den friedlichen Protest in Sicht- und Hörweite zu kriminalisieren und abzuschrecken. Diejenigen Dresdnerinnen und Dresdner, die den 19. Februar 2011 erlebt haben, habe diese Kriminalisierung ohnehin nie übernommen”, sagt er. “2012 ist es gelungen, den friedlichen Protest in Sicht- und Hörweite ungehindert von der Polizei durchzusetzen. Dieser zivilgesellschaftliche Fortschritt ist den Bürgerinnen und Bürgern nicht mehr zu nehmen.”

Die Erklärung von Johannes Lichdi im Wortlaut:
www.gruene-fraktion-sachsen.de/fileadmin/user_upload/Erklaerungen/13-0117_ERkl_Lichdi_immunitaet-korr.pdf

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