Am Freitag, den 1. März, soll zum neuen sächsischen Wassergesetz eine Anhörung vor dem Umweltausschuss des Landtags stattfinden. Kritik daran gab es in den vergangenen Monaten schon mehrfach, denn darin vorgesehen ist auch eine Schiffbarkeitserklärung für die Tagebaunachfolgegewässer und die Verbindungsgewässer. Was völlig dem Geist der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie widerspricht, die damit eigentlich umgesetzt werden soll.

Und das in mehrfacher Hinsicht. Wichtigstes Ziel der 2000 verabschiedeten Richtlinie ist genau genommen die Herstellung einer guten Wasserqualität bis 2015. Was nicht nur eine technisch hochwertige Abwasserbehandlung voraussetzt, sondern auch eine Verbesserung der kompletten Ökologie in einem Gewässersystem. Bei letzterem hat Sachsen nicht nur Nachholbedarf – es fehlt praktisch jeglicher Ansatz, hier überhaupt tätig zu werden. Denn viele Rückstände, die insbesondere Sachsens Fließgewässer belasten, stammen aus der industriellen Landwirtschaft. Viele Belastungen gelangen durch Bodenerosion auf völlig ungeschützten Böden in die Gewässer.

Ebenfalls gestärkt werden sollte die Bürgerbeteiligung.

Doch mit dem Entwurf für das neue sächsische Wassergesetz droht nun auch und gerade im Neuseenland eine weitere Belastung: die Verlärmung durch Motorboote. Ein Thema, das für die Gewässer im Leipzig Südraum schon mehrfach thematisiert wurde. Doch auch im Landkreis Nordsachsen droht diese Gefahr.Die Grünen des Kreisverbandes Nordsachsen weisen auf die schwerwiegenden Auswirkungen des Gesetzentwurfes in ihrem Landkreis hin. Auch den ehemaligen Tagebaurestlöchern im Landkreis, die mit Millionen von Fördermitteln renaturiert wurden, droht eine Motorbootinvasion. Der Entwurf stuft die Tagebaurestseen und ihre Überleiter als schiffbare Gewässer ein. Damit werden diese Gewässer per Landesgesetz pauschal für Motorboote freigegeben. Der Motorbootbetrieb an allen im Landkreis gelegenen Tagebaurestseen ist aus touristischer und gewässerökologischer Sicht problematisch. “Im Entwurf wird ganz deutlich die Minderheit und Lobbygemeinschaft der Motorbootbesitzer begünstigt”, stellt die Kreissprecherin der Grünen Barbara Scheller fest.

“Der eigentlichen Pflichtaufgabe des Landes Sachsen, im Gesetzentwurf die Europäische Wasserrahmenrichtlinie umzusetzen, wird der Gesetzentwurf nicht gerecht. Statt naturnahe Fließgewässer zu fördern, wird im Gesetzentwurf der technische Hochwasserschutz zementiert und weiteren Baumfällungen in Bereichen von Flussauen Tür und Tor geöffnet”, fasst Barbara Scheller zusammen.

Tagebaurestseen, die ganz oder mit Teilflächen im Landkreis liegen und von der von CDU/FDP gewollten Gesetzesänderung betroffen sind, sind der Grabschützer See, der Ludwigsee, Neuhäuser See, Paupitzscher See, Schladitzer See, Seelhausener See und Werbeliner See.

Während das Gesetz genutzt wird, um den Zugang der Motorbootbesitzer zu den neu entstandenen Gewässern zu erleichtern, setzt die sächsische Landesregierung bei den eigentlichen Kernanliegen der Wasserrahmenrichtlinie Jahr für Jahr auf Appelle an die Verursacher ohne Sanktionen. Die Schaffung ökologisch geschützter Wassersysteme ist im Kern des Gesetzesentwurfs nicht mehr erkennbar.

Eckpunktepapier der Grünen-Landtagsfraktion “Das neue sächsische Wassergesetz – Falsche Schwerpunkte, vergebene Chancen”: www.gruene-fraktion-sachsen.de/fileadmin/user_upload/eckpunktepapiere/13-0109_Wassergesetz.pdf

Gutachten zum Sächsischen Wassergesetz (SächsWG) der Rechtsanwaltskanzlei Wolfram Günther: www.gruene-fraktion-sachsen.de/5730b756.l

Der Gesetzentwurf der Staatsregierung zum Sächsischen Wassergesetz (SächsWG) (Drs. 5/10658): http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=10658&dok_art=Drs&leg_per=5&pos_dok=201

Wikipedia zur Wasserrahmenrichtlinie: http://de.wikipedia.org/wiki/Richtlinie_2000/60/EG_%28Wasserrahmenrichtlinie%29

So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:

Ralf Julke über einen freien Förderbetrag senden.
oder

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar