Muss der komplette sächsische Landtag neu gewählt werden, weil AfD-Chefin Frauke Petry 2014 einen gewählten AfD-Kandidaten vor Einreichung der Wahlliste von dieser streichen ließ? „Spiegel Online“ ließ darüber am Samstag, 15. Oktober, einige Rechtsexperten und AfD-Mitglieder philosophieren. Das Thema beschäftigt auch seit anderthalb Jahren den Prüfungsausschuss des Landtages.

Und weil hier Abgeordnete über die möglichen Verfehlungen anderer Abgeordneter befinden, vermutet der Bonner Staatsrechtler Josef Isensee laut „Spiegel Online“ eine „typische Verzögerungsstrategie“: „Die Abgeordneten urteilen als Richter in eigener Sache, nämlich über ihren eigenen Verbleib im Parlament. Kein Wunder, dass niemand mögliche Rechtsverstöße ernsthaft klären will.“

Was freilich Katja Meier, Mitglied des Wahlprüfungsausschusses des Sächsischen Landtages und rechtspolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, für überzogen hält. Denn der Wahlprüfungsausschuss muss genauso akribisch arbeiten wie sonst auch Untersuchungsausschüsse des Landtages. Er muss die Tatbestände prüfen und die Betroffenen befragen. Und – was hier der Fall ist – offenkundige Widersprüche versuchen zu klären.

Das Problem im Fall AfD aber ist: Die vorgeladenen Zeugen widersprechen sich. Es liegt sogar die Vermutung im Raum, dass die Fraktionsvorsitzende der AfD, Frauke Petry, die Unwahrheit gesagt haben könnte. Was vor dem Prüfungsausschuss genauso unstatthaft ist wie vor Gericht. Und da sie auch noch unter Eid aussagte, ist mittlerweile auch die Staatsanwaltschaft damit beschäftigt, ihr Aussageverhalten zu prüfen. Einfach Neuwahlen anzusetzen, würde also auf einer Erkenntnislage fußen, die nicht eindeutig belastbar ist.

„Die Brisanz der Umstände der Listenaufstellung der AfD, wie sie im Spiegel-Artikel dargestellt wird, sehe ich nicht. Sie entspricht auch nicht den bisherigen Ergebnissen der Zeugenvernehmung im Wahlprüfungsausschuss“, erklärt denn auch Katja Meier in Reaktion auf den Artikel des „Spiegel“. „Insbesondere hat sich der Vorwurf Arvid Samtlebens, dass dieser aufgrund eines nicht gezahlten Darlehens zur Finanzierung des Wahlkampfes von der Liste gestrichen wurde, meiner Meinung nach nicht bestätigt.“

Der „Spiegel“ ging zumindest auch darauf ein, dass eine Bestätigung des Vorwurfs des Meineids für Frauke Petry alle Chancen beenden würde, auch in den Bundestag gewählt zu werden. Und er deutet an, wie sehr auch der Wahlkampf 2014 von den innerparteilichen Machtspielchen der AfD geprägt war. Es ist nun einmal eine Partei wie alle anderen auch, wo sich um aussichtsreiche Listenplätze, Abgeordnetenmandate und Posten genauso geprügelt wird wie in anderen Vertretungen des politischen Spektrums. Augenscheinlich mit noch ein wenig härteren Bandagen.

Nach der letzten Wählerbefragung würde die AfD in Sachsen sogar mit einer Verdoppelung ihrer Stimmenanteile rechnen können, was die Sache erst recht seltsam macht.

„Inwieweit die erst in diesem Jahr von Samtleben vorgebrachten weiteren Gründe die Wahlanfechtung rechtfertigen, muss der Wahlprüfungsausschuss nun klären“, bekräftigt Katja Meier. Und betont: „Die Dauer des Verfahrens liegt auch darin begründet. Gleichwohl habe auch ich ein Interesse an einem zügigen Abschluss der Wahlprüfung.“

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