Am Mittwoch, 3. Mai, befasste sich der Verfassungs- und Rechtsausschuss des Sächsischen Landtages mit der für die Öffentlichkeit überraschenden Einstellung des Verfahrens gegen vier Angeklagte wegen Freiheitsberaubung in Arnsdorf im Jahr 2016 durch das Amtsgericht Kamenz. Der Fall erregte damals Aufsehen, weil ein psychisch kranker Flüchtling von vier Arnsdorfer Bürgern mit Kabelbindern an einen Baum gefesselt worden war.

Im April war die Leiche des irakischen Asylbewerbers in einem Wald bei Dorfhain gefunden worden – er war dort augenscheinlich erfroren. Was eigentlich den Vorfall vom Mai 2016 nicht aufhebt. Das Gericht sollte ja klären, ob es sich um einen strafwürdigen Vorfall handelte. Vier Männer im Alter zwischen 29 und 56 Jahren sollten sich vor Gericht verantworten. Was gerade in rechten und rechtsradikalen Kreisen für eine Welle der Empörung sorgte, die dann augenscheinlich auch in direkten Drohungen gegen einen Staatsanwalt und einen Zeugen mündeten.

Und dann passierte etwas, was dann auch überregionale Medien verblüffte: Das Verfahren wurde eingestellt. Die Begründung lautete, es gäbe “kein öffentliches Interesse” – der juristische Passus für einen Vorgang, welcher so nichtig ist, dass er nicht verhandelt werden müsse. Angesichts der Frage, was Menschen im Rahmen einer “Notwehr” in aller Öffentlichkeit tun oder nicht tun dürfen durchaus merkwürdig.

Oder hatten die Drohungen eben diese Einstellung und Nichtverhandlung bewirkt?

Die Linksfraktion im sächsischen Landtag spricht jedenfalls in einem Antrag schon von einem „Anschein der Kapitulation des Rechtsstaates im Falle Arnsdorf“. Und auch die Grünen haben nach der Ausschusssitzung vom Mittwoch viele Fragen, die einfach nicht beantwortet werden konnten.

„Nach den Ausführungen des Vertreters der Generalstaatsanwaltschaft sind für mich noch etliche Fragen offen. Der Verdacht, dass sich das Gericht und die Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft am Prozesstag in Kamenz von der tatsächlich bestehenden Bedrohungslage bei der Entscheidung über die Einstellung des Verfahrens haben beeinflussen lassen, wurde für mich nicht ausgeräumt“, erklärt Katja Meier, rechtspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion.

„Auch wenn die Generalstaatsanwalt nochmals mitgeteilt hat, dass der bearbeitende Staatsanwalt die vom Nachrichtenmagazin ‚MDR-exakt‘ dargestellte Bedrohungslage nicht erlebt habe, so wurde doch deutlich, dass die Drohungen gegen einen Staatsanwalt unter anderem mit dem Tode durch Emails und einen Anruf, sehr massiv waren. Neu war mir bis heute die Information, dass auch ein Zeuge bedroht wurde.“

Für Klaus Bartl, Sprecher der Linksfraktion für Verfassungs- und Rechtspolitik, sind die Zweifel daran, dass die Staatsanwaltschaft vor den massiven Bedrohungen einknickte, ebenfalls nicht ausgeräumt. „Furcht und Verunsicherung dürfen die Strafverfolgung niemals beeinträchtigen. Ich danke dem Justizminister, dem amtierenden Generalstaatsanwalt und dem Landespolizeipräsidenten dafür, dass sie heute für Fragen zur Verfügung standen“, erklärte er am Mittwoch.

„Auch die Sitzung hat gezeigt, dass die Forderung meiner Fraktion, die Hintergründe der Verfahrenseinstellung zu erhellen, berechtigt ist. Allerdings erhielten wir teils noch keine befriedigenden Antworten. Bei allem Respekt vor der richterlichen Unabhängigkeit sehen wir weiter Klärungsbedarf.

Er listet drei Punkte auf, die in der Ausschusssitzung aus seiner Sicht ungeklärt geblieben sind:

„1. Wie der Ausschuss heute erfuhr, werden inzwischen fünf Ermittlungsverfahren wegen Bedrohung bzw. Nötigung geführt. Wusste der verhandlungsführende Richter am Amtsgericht Kamenz zum Zeitpunkt seiner Entscheidung, das Verfahren ohne Tataufklärung nach §153 StPO einzustellen, von den Bedrohungen gegen die Staatsanwaltschaft und – wie wir heute erfuhren – auch gegen mindestens einen Zeugen?

2. Entgegen jüngst anderslautender Darstellungen ist der zuständige Staatsanwalt doch persönlich attackiert worden, wenn auch schon im Februar, was er zunächst nicht mit dem Fall Arnsdorf in Verbindung gebracht habe. Hat er Strafanzeige erstattet? Wie reagierte die Staatsanwaltschaft auf die konkreten Bedrohungen?

3. Wodurch sah es die Staatsanwaltschaft trotz der zahlreichen Vorfälle im Vorfeld, die selbst zum Personenschutz für die verhandlungsführenden Staatsanwälte Anlass gaben, und trotz des immensen Interesses von Medien und Öffentlichkeit als vertretbar an, ein öffentliches Interesse an der Aufklärung und Verfolgung der angeklagten Straftaten zu verneinen?“

Über den Antrag der Linken, diese Prozesseinstellung zu untersuchen, ist am Mittwoch dann noch nicht abgestimmt worden. Er bleibt im Verfahren. „Meine Fraktion wird weitere Erklärungen abwarten und über den weiteren Umgang damit beraten“, betont Klaus Bartl.

Und Katja Meier von den Grünen: „Ich fordere Justizminister Sebastian Gemkow auf, den Sachverhalt umfassend aufzuklären. Im Ergebnis der Einstellung des Verfahrens bleibt der fatale Eindruck zurück, dass man in Sachsen ungestraft zur Selbstjustiz greifen kann. Der Rechtsstaat und seine Vertreterinnen und Vertreter dürfen sich nicht von Drohkulissen einschüchtern lassen.“

Wie der MDR mittlerweile berichtete, gibt es mittlerweile auch einen 48-jährigen Hauptverdächtigen, der hinter den Drohungen gegen den Staatsanwalt stecken könnte.

Der Antrag der Linksfraktion „Anschein der Kapitulation des Rechtsstaates im Falle Arnsdorf aufklären“. Drs. 9449

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Keine Kommentare bisher

Staatsanwälte und Zeugen bedrohen – für wen halten die sich, für die neue Mafia? Gibts überhaupt noch irgendeine Hemmschwelle, früher standen solche Bedrohungen wenigstens noch in Relation zur Straftat (machts natürlich nicht besser), aber heute hält sich jeder Dorftölpel für ne große Nummer. Vielleicht sollte man mal prüfen, ob der arme Kerl nicht auch massiv bedroht wurde und sich deshalb im Wald versteckt hat und erfroren ist. Bei einem psychisch Kranken wär so eine Reaktion doch denkbar. Wer sich an nen Staatsanwalt rantraut macht vor nem einfachen Flüchtling doch nicht Halt.

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