Es gibt einige wilde Jäger auch in Sachsens Regierungspartei CDU, die den Wolf unbedingt ins Sächsische Jagdgesetz bringen wollen (siehe Anm. d. Red.). Immer wieder verweisen sie auf fast panikartige Berichterstattungen und scheinbare „Problemwölfe“ wie zuletzt in der Lausitz. Aber dort waren ganz unübersehbar ein paar unbelehrbare Schafhalter das Problem, nicht der Wolf. Doch genau die fordern nun per Petition eine „Begrenzung der Wolfspopulation“.

Am Dienstag, 10. Januar, haben sie die Petition „Begrenzung der Wolfspopulation“ an den Sächsischen Landtag übergeben. Über 16.000 Unterstützer aus Sachsen hat die Petition von Bürgern aus Ralbitz/Rosenthal und Umgebung gefunden. Die Petition spricht natürlich auch von einer großen Ratlosigkeit. So richtig ausreichende Unterstützung beim Schutz der Weidetiere und Beratung im Umgang mit den Wölfen scheinen die Betroffenen nicht zu bekommen.

„Der Schlagabtausch Pro und Kontra Wolf findet meist gefühlsgeladen statt. Die Sorge um die Herdentiere und das persönliche Sicherheitsgefühl des Menschen kann man nicht kleinreden“, stellt dazu auch Wolfram Günther, umwelt- und landwirtschaftspolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion im Sächsischen Landtag, fest. „Dennoch liegen die Fakten klar auf der Hand: Die Angst ist an sich unbegründet, da der Mensch nicht zum Nahrungsbild des Wolfes gehört. Bei richtigem Verhalten geht keine Gefahr von Wölfen aus. Darüber hinaus hat die Rudeldichte in einem Gebiet eine artspezifische Obergrenze, die sich von allein einstellt. Das heißt, es werden nicht immer mehr Wölfe.“

Die Petition erzählt eher davon, dass die staatliche Unterstützung und Beratung nicht ausreichen. Stattdessen sorgen entsprechend skandalisierende Medienberichte dafür, die Emotionen zu schüren. Und interessierte „Wolfsjäger“ ziehen selbst in der Politik die Fäden und negieren für ihren eigenen Jagdeifer selbst die Erkenntnisse der eigenen Landesbehörden.

„So unglücklich die Übergriffe von Wölfen auf Herdentiere für die Betroffenen sind, so bedeutet die Rückkehr des Wolfes für den Artenschutz eine Normalisierung in Mitteleuropa“, betont Günther. „Die Entnahme problematischer Einzelwölfe, so wie es der Managementplan für den Wolf in Sachsen vorsieht, stelle ich nicht infrage. Aber eine Begrenzung der Wolfspopulation allgemein löst die Sorgen der Menschen nicht, denn auch dann werden weiterhin Wölfe unterwegs sein. Ein Abschuss bringt Unruhe in den Territorien, die nicht mehr von den heimischen Wölfen verteidigt werden und durchziehende Artgenossen suchen leichte Beute. Nur durch eine gelungene Vergrämung kann man Wölfe dazu bringen, sich von Herdentieren fernzuhalten. Diese Erfahrung geben diese dann an die Jungen weiter.“

Heißt im Klartext: Die Jäger würden das ökologische Gleichgewicht erst recht ins Wanken bringen.

Und die Schafhaltung ist auch nicht wirklich eine belastbare Erwerbsgrundlage, weshalb sie in der Lausitz von vielen Schafhaltern eben auch nur „nebenbei“ betrieben wird. Und das eben oft auch bei den notwendigen Schutzmaßnahmen. Da braucht es eigentlich mehr staatliche Unterstützung.

„Die Weidetierhaltung ist für mich eine enorm wichtige Tierhaltungsform, deren Erhalt noch deutlich stärkere Unterstützung erfahren muss. Sie erfüllt ein höchstes Maß an Tierwohl und schafft regionale Erzeugerstrukturen. Sie leistet einen nicht zu unterschätzenden Anteil an der Landschaftspflege des Offenland und dient damit dem Erhalt der Artenvielfalt“, sagt Günther. Und geht dann auf den Wirtschaftsfaktor Schafzucht in Sachsen ein: „Jedoch nimmt der Schafbestand in Sachsen seit Jahren wie in nahezu allen Mitgliedsstaaten der EU kontinuierlich ab. Dabei lassen sich laut Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) keine Rückschlüsse auf die Ansiedlung des Wolfes ziehen. Als eine Ursache wird die ‚angespannte Erlössituation‘ dargestellt.“

Im Jahr 2015 wurden beispielsweise 69.300 Schafe in Sachsen gehalten. Die aktuellen Riss- und Verlustzahl von etwas über 200 Schafen wirkt dagegen eher gering, betont Günther.

„Dennoch ist die Rückkehr des Wolfes bei Weidehaltern in den Gebieten mit heimischen Wolfsrudeln mancherorts der letzte Anstoß, die Weidehaltung aufzugeben. Denn die häufig hart an der Wirtschaftlichkeit arbeitenden Weidetierhalter werden durch die Rückkehr des Wolfes zu aufwendigen Schutzmaßnahmen gezwungen“, geht er auf das eigentliche Problem ein. Und das ist – wie so oft – ein finanzielles. „In dieser Sache ist Sachsen bereits einen guten Weg gegangen und unterstützt die Weidetierhalter sowohl bei der Ertüchtigung der Zäune als auch bei auftretenden Rissen. Das ändert aber natürlich noch nichts an der Frage fehlender zeitlicher und personeller Kapazitäten bei den Weidehaltern, die Anträge stellen müssen und Sicherungsmaßnahmen zu planen und umzusetzen haben.“

Die gegenteilige Petition zur Rettung des „Problemwolfs“ Pumpak hatte übrigens 80.000 Unterstützer gefunden.

Aber auch Kathrin Kagelmann, Lausitzer Abgeordnete der Linksfraktion, sieht in einer besseren Hilfe für die Weidetierhalter den richtigen Ansatz: „Öffentlich kaum bestritten wird allerdings, dass der Wolf hierher gehört und bleiben soll. Fakt ist: Wenn jemand tatsächlich und messbar ein Problem mit der Anwesenheit eines großen Beutegreifers hat, sind es gewerbliche Weidetierhalter. Für deren Nöte habe ich Verständnis, denn deren Mehraufwendungen können nicht einfach auf die ohnehin kaum kostendeckenden Preise von Fleisch oder Wolle aufgeschlagen werden. Dieser erhöhte Aufwand aber bleibt auch bei einer Bejagung des Wolfes bestehen.“

Ihr Fazit: „Die Förderung von Schutzmaßnahmen durch das Land allein reicht hier nicht mehr aus. Zusätzlich sollten deshalb die allgemeinen Mehraufwendungen einer naturnahen Weidewirtschaft in Wolfsgebieten beispielsweise durch eine erhöhte Flächenprämie honoriert werden. Ob Wölfe künftig bejagt werden können, hängt zuerst vom allgemeinen Erhaltungszustand der Wolfspopulation ab. Eine solche Bewertung muss wissenschaftlichen Ansprüchen genügen. Auf Bundesebene arbeitet dazu inzwischen eine eigene Dokumentations- und Beratungsstelle, die die Ergebnisse des Wolfsmanagements der Länder zusammenführt und den Bund berät. Hier liegt die Verantwortung für die Gesamtbewertung der Populationsdichte und die Abstimmung von Schutz- oder Regulierungsmaßnahmen innerhalb Deutschlands und der EU.“

Anmerkung der Redaktion: Der Wolf ist in Sachsen zwar bereits im Jagdgesetz mit erfasst, jedoch als streng geschützte Tierart. Diesen Status möchten einige gelockert sehen.

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