Forsch behauptete die LVZ am 5. Februar: „Sachsen: Zahl der Angriffe auf Polizisten gestiegen“ und bezog die beängstigende Nachricht auch gleich mal auf die Silvesterereignisse am Connewitzer Kreuz. Das passte ja nur zu gut in die Berichtstrategie der Zeitung, die mit der „Randale“ am Kreuz auch gleich noch ein bisschen OBM-Wahlkampf macht. Doch was das sächsische Innenministerium der dpa da als Auskunft gegeben hatte, erzählt ganz und gar nicht von vermehrten Angriffen auf Polizisten.

Auch wenn das erst einmal so klingt, wenn die LVZ den sächsischen Innenminister Roland Wöller auch noch mit diesen Worten zitiert: „Wer sie verbal oder körperlich angreift, greift auch unsere freiheitliche Demokratie an und damit uns alle. Dies werden wir mit allen rechtsstaatlichen Mitteln verfolgen und ahnden.“

Aber selbst das Zitat stammt eigentlich aus einer Meldung der dpa, die auch andere Medien (wie die „Welt“) unhinterfragt übernahmen: „Seit 2010 gab es laut einer Antwort des Innenministeriums auf eine Kleine Anfrage der Linke-Fraktion im Landtag nur im Jahr 2016 mehr Übergriffe auf Polizisten als 2018. 1.462 Fälle wurden 2016 registriert. Aktuellere Zahlen seien noch nicht ausgewertet worden, hieß es vom Ministerium.“

Die Kleine Anfrage der Linksfraktion stammt übrigens aus dem März 2016. Was die dpa aber einfach wegließ und auch die abdruckenden Medien nicht nachfragten, war die Feststellung von Innenminister Roland Wöller: „Im Zeitraum der Erstellung des Lageberichtes erfolgten inhaltliche und strukturelle Änderungen. Die Daten sind über diesen Zeitraum insofern nicht oder nur eingeschränkt vergleichbar.“

Aber das interessierte weder LVZ noch Welt noch Tag24. Sie übernahmen die Meldung ohne Änderung und packten noch brennende Titelzeilen drüber. Der erschreckte Bürger daheim durfte sich wieder bestätigt fühlen in seiner Angst, dass da draußen alles immer schlimmer wird.

Am 10. Februar nahm sich dann die um das Aufklären von Fakenews bemühte Website „Volksverpetzer“ des Themas an.

„Der Haken: das Jahr 2018 war bei ,Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte‘, wie es im offiziellen Lagebild des Bundeskriminalamts heißt, überhaupt nicht mit den Vorjahren vergleichbar! Das BKA weist wegen der im Mai 2017 geänderten Gesetzeslage mehrfach deutlich darauf hin“, stellt der „Volksverpetzer“ dazu fest. Und zitiert direkt aus dem Vorwort zum Lagebild: „Der Gesetzgeber hat den tätlichen Angriff aus § 113 StGB herausgelöst und den neuen Straftatbestand des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte (§ 114 StGB) geschaffen.“

„Der Kreis der möglichen Betroffenen wurde damit deutlich erweitert“, stellt der „Volksverpetzer“ fest.

Der § 114 beinhaltet dann tatsächlich die tätlichen Angriffe auf Polizeibeamte.

Der § 113 des Strafgesetzbuches „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ beinhaltet dann so ungefähr alles, was Polizeibeamte als Widerstand gegen ihre Arbeit interpretieren. Es ist ein regelrechter Gummiparagraph geworden.

Und das Ergebnis ist: Die Zahlen von 2018 und 2019 sind mit den Zahlen der Vorjahre nicht mehr vergleichbar.

Was im Ergebnis bedeutet, so der „Volksverpetzer“: „Während die Vorjahresvergleiche nunmehr unmöglich geworden sind, eröffnet diese Gesetzesänderung plötzlich Perspektiven, die vorher undenkbar schienen: den Unterschied zwischen ,Angriff‘ und ,Verteidigung‘. Zu den Widerstandshandlungen nach §113 StGB gehörten zuvor sowohl echte Attacken wie Schläge oder Tritte gegen Polizeibeamte, als auch die Versuche, sich dem tätlichen Zugriff durch die Polizei zu entziehen: Festhalten an Türrahmen oder Straßenlaternen, Herauswinden aus dem sogenannten ,Polizeigriff‘ usw.

Was vorher ,eine Suppe‘ war, kann nun sauber voneinander getrennt werden: beim ,tätlichen Angriff‘ werden Polizeibeamte und gleichgestellte Personen irgendwie attackiert, beim ,Widerstand‘ müssen sie einfach noch etwas rabiater zugreifen oder Kollegen herbeirufen, um ihre eigene ,Staatsgewalt‘ gegen Tatverdächtige oder Demonstranten durchsetzen zu können. In Sachsen betreffen jene ,Widerstandshandlungen‘ ohne Tätlichkeiten gegen Polizeibeamte für das Berichtsjahr 2018 (also seit dieser Unterscheidung!) die überwiegende Mehrheit jener vermeintlichen ,Angriffe‘, die BILD, WELT etc. nach den DPA-Recherchen beim Sächsischen Innenministerium propagiert hatten.“

Das Ergebnis, wie es „Volksverpetzer“ an der 2018er-Statistik zeigt: Von den 1.374 „Angriffen auf Polizisten in Sachsen“, die die dpa in die Welt posaunte, waren tatsächlich nur 188 registrierte Angriffe auf Polizisten. 1.052 Fälle waren als Widerstand gegen Polizeibeamte registriert worden. Eine detaillierte Aufschlüsselung für 2019 gibt es noch nicht. All die Überschriften – wie bei der „Welt“ z. B. „Zahl von Gewalttaten gegen Polizisten gestiegen“ – sind nicht belastbar, weil der Vorjahresvergleich unmöglich ist.

Die dpa-Meldung verweist auch noch auf die höhere registrierte Fallzahl von 1.462 im Jahr 2016. Nach der Interpretation von dpa und Abschreibern müsste die Gewalt gegen Polizisten damals ja noch höher gewesen sein. Aber auch das ist nicht belegbar. Eine andere Interpretation ist viel wahrscheinlicher: Aufgrund verstärkter Demonstrationseinsätze registrierte die sächsische Polizei mehr Widerstandshandlung gegen die eingesetzten Polizisten. Das ist etwas anderes als „Angriffe auf Polizisten“, wie auch die LVZ behauptet. Es kann auch davon erzählen, dass einige Polizeieinsätze härter waren als in den anderen Jahren.

Leipzigs Polizei ist gleich mit einer doppelten Einsatzstrategie ins Getümmel gegangen

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