2010 war das, da beschlossen die damaligen Regierungsfraktionen von CDU und FDP eine ganz spezielle Änderung des Sächsischen Naturschutzgesetzes. Mit der Begründung, Bürokratie abbauen zu wollen, wurde den Kommunen die Kontrolle über Baumfällungen auf Privatgrundstücken fast völlig entzogen. Das Ergebnis war auch in Leipzig das Verschwinden tausender wertvoller Bäume. Manche Grundstücke wurden systematisch kahlgeschlagen. Eine Katastrophe für die sich aufheizenden Städte.

Und für deren biologische Artenvielfalt. Es ist ja nicht so, dass dieses Gesetz nicht in einem sowieso schon verhängnisvollen Umfeld Wirkung zeigte. Auch Sachsen leidet seit Jahren unter einem massiven Artensterben. Die landwirtschaftlichen Räume werden immer monotoner, die Schutzgebiete sind zu Inseln geworden, in denen bedrohte Arten kaum noch genug Raum zum Überleben haben. Insektizide und Pestizide machen Insekten und Feldtieren den Garaus. Oft ist die Stadt der letzte Rückzugsort für bedrohte Arten.

Doch auch hier machen sich das Insektensterben und das Verschwinden wichtiger Vogelarten bemerkbar, wie die regelmäßigen Zählungen des NABU bezeugen.

Und manchmal vermisst man natürlich auch von kommunalen Naturschutzbehörden die nötige Energie, den Artenschutz in der Stadt tatsächlich mit Nachdruck durchzusetzen.

Bis 2010 konnten sie zumindest in engem Rahmen den Verlust wichtiger Bäume auf Privatgrundstücken verhindern. Doch seitdem ist die zuständige Behörde regelrecht zahnlos geworden, muss tatenlos zusehen, wie Bauherren und Investoren die gewachsenen Grünbestände abholzen, ohne in nicht wenigen Fällen auch nur daran zu denken, dafür Ersatzpflanzungen vorzunehmen.

Mehrere tausend solcher für den Artenreichtum, die Luftqualität und die Minderung der Hitzelast wichtigen Bäume hat Leipzig im Lauf der zehn Jahre verloren.

Und die Grünen gingen 2019 logischerweise mit dem Vorhaben in die Koalitionsverhandlungen, dieses Gesetz, das derart negative Folgen für Artenreichtum und Stadtklima hat, zu korrigieren. Das Vorhaben wurde Teil des Koalitionsvertrages und das Sächsische Naturgschutzgesetz wird jetzt tatsächlich korrigiert, wie das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) am Dienstag, 21. Juli, mitteilte.

Das sächsische Kabinett hat am Dienstag, 21. Juli, beschlossen, die Novelle des Sächsischen Naturschutzgesetzes zur Anhörung freizugeben. Der Entwurf sieht vor, dass es den sächsischen Kommunen künftig wieder ermöglicht wird, umfassende Baumschutzsatzungen zu erlassen und die Genehmigungsfiktion für Fällanträge von derzeit drei auf sechs Wochen zu erhöhen. Damit kehrt Sachsen wieder zum Regelzustand zurück, der den Kommunen erlaubt, eigene Baumschutzsatzungen zu erlassen und durchzusetzen.

Umweltminister Wolfram Günther (Grüne) sagt zu diesem Schritt: „Das ist ein wichtiger Schritt hin zu einem wirksamen Schutz von Bäumen und anderen Gehölzen. Außerdem geben wir den Kommunen ein Stück Selbstverwaltung zurück. Unsere Städte werden immer wärmer und trockener. Bäume sind enorm wichtig für das Klima in geschlossenen Siedlungen. Angesichts des dritten Dürrejahres in Folge sehen wir: Bäume brauchen jetzt erst recht Schutz. Und wenn etwas gefällt wird, muss es Ersatzpflanzungen geben.“

Die Regierungsparteien haben im aktuellen Koalitionsvertrag vereinbart, den Kommunen den Erlass von umfassenden Baumschutzsatzungen zu ermöglichen, damit diese die Interessen des Naturschutzes mit jenen der Grundstückseigentümer in ein besseres Verhältnis bringen können. Die Umsetzung dieses Punkts und die Erhöhung der Genehmigungsfiktion für Fällanträge von drei auf sechs Wochen erfordern eine Änderung des Sächsischen Naturschutzgesetzes. Das Vorhaben wurde zudem vom Koalitionsausschuss als eines der Schwerpunktvorhaben des laufenden Jahres bestätigt. Unverändert werden für Fällanträge keine Gebühren erhoben.

Ab August sollen Gemeinden, Behörden und Verbände zum Gesetzesentwurf angehört werden.Im Herbst befasst sich dann der Sächsische Landtag mit dem Gesetz, es soll noch vor Jahreswechsel in Kraft treten.

Etwas mehr Gewässerschutz, Biotopverbund, Baumschutzsatzungen und ein neues Waldgesetz

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