Es ging ja hoch her, als bekannt wurde, dass der Bundesverfassungsschutz nicht nur den „Flügel“ der AfD zur Beobachtung prüft, sondern die ganze Partei. Die AfD zog ja auch gleich vors Verwaltungsgericht – freilich nicht, um den Verdacht aus der Welt zu schaffen, sondern weil die Sache mit der Beobachtung öffentlich geworden war. Ähnlich umtriebig war ja im Februar auch schon die sächsische AfD gewesen.
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