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Verbraucher im Dschungel der Süßmittel: Mehr als 70 Bezeichnungen für süßende Zutaten

In einem Marktcheck fanden die Verbraucherzentralen auf 276 Lebensmittelverpackungen mehr als 70 Bezeichnungen für süßende Zutaten. Der Haushaltszucker, auch Saccharose oder Kristallzucker genannt, ist in vielen Lebensmitteln enthalten. Oftmals steht er auf der Zutatenliste, auf der die Inhaltsstoffe in der Reihenfolge gemäß ihrem mengenmäßigen Anteil aufgelistet sind, nicht weit vorne, sondern in der Mitte oder am Ende.

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Drei Jahre Pfändungsschutzkonto: Rückerstattung unzulässiger Entgelte und künftige Preisgestaltung immer noch strittig

Seit dem 1. Juli 2010 können Verbraucher bei Bedarf ihr Girokonto mit einem Pfändungsschutz versehen. Seither gibt es unter anderem Streit darüber, welches Entgelt Banken und Sparkassen für ein solches Pfändungsschutzkonto von ihren Kunden fordern können. Auch nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung vom 13. November 2012 haben die Kontroversen in Sachsen kein Ende gefunden.

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SALE – Alles muss raus: Verbraucherzentrale warnt vor Lockvogelwerbung im Sommerschlussverkauf

Hoch lebe der Sommerschlussverkauf, den es eigentlich seit 2004 nicht mehr gibt. Der Handel kann schon lange ganzjährig Rabattaktionen, Sonderverkäufe und schlussverkaufsähnliche Aktionen durchführen. Bis zum Frühjahr 2004 gab es feste Regeln. Der Sommerschlussverkauf begann immer in der letzten Juli-Woche. In diesem Jahr hat aufgrund des langen Winters und kalten Frühjahres der immer noch sogenannte Sommerschlussverkauf schon einen Monat früher begonnen.

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Wurst mit Zucker: Über Geschmack, ph- und Nährwerte von Wurstwaren

"Was hat Zucker in der Wurst zu suchen?", fragte Frau R. aus Leipzig die Verbraucherzentrale Sachsen. Sie hatte beobachtet, dass Zucker als Zutat in Wurstwaren verwendet wird. "Grundsätzlich ist bei der Herstellung von Wurst Zucker erlaubt", meint Anne-Katrin Wiesemann von der Verbraucherzentrale Sachsen. Je nach Rezeptur und Hersteller kann der Anteil an Zucker im Wurstprodukt unterschiedlich sein.

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Berufsunfähigkeit gezielt absichern: Ratgeber der Verbraucherzentrale Sachsen weist den Weg zum besten Vertrag

Wird jemand durch eine schwere Krankheit berufsunfähig, drohen Versorgungslücken, die nicht durch eine gesetzliche Hilfe abgesichert sind. Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sorgt für die nötige private Vorsorge. Hierbei wird eine Zusatzrente ausgezahlt für den Fall, dass der erlernte Job nicht mehr ausgeübt werden kann. Die richtige Police für den perfekten persönlichen Schutz ist allerdings nicht immer leicht auszumachen.

Das Projekt „LZ TV“ (LZ Television) der LZ Medien GmbH wird gefördert durch die Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien. Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

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