Auf den Leipziger Stadtgewässern wird es keine Schiffbarkeit geben

Dass es im Auenwald generell und im Floßgraben speziell keine Schiffbarkeitserklärung geben werde, das hatte die Landesdirektion Sachsen schon 2014 öffentlich bestätigt. Aber wie ist das im Leipziger Gewässerknoten? Den hatte doch die schwarz-gelbe Koalition in Dresden ebenfalls zur Prüfung der Schiffbarkeit vorgesehen? Jetzt kommt die Landesdirektion auch hier zum Ergebnis: Schiffbarkeit ist hier nicht möglich.