Über eine EU-Richtlinie, die für radikalen Streit im Netz sorgt (3): Artikel 11 und die Presse
Die Kritik an der neuen EU-Richtlinie, welche am 25. März 2019 beschlossen oder abgelehnt werden wird, reibt sich längst nicht nur an Artikel 13, welcher Gegenstand der ersten Teile war. Besonders häufig wird in der Debatte auch der Artikel 11 aufs Korn genommen. Dieser führt ein Leistungsschutzrecht für Presseunternehmen ein. Und zwar kein besonderes Leistungsschutzrecht, sondern exakt das gleiche, das ausübende Künstler, Tonträgerunternehmen, Filmhersteller und Sendeunternehmen genießen.
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