Youtuber auf den Barrikaden (Teil 2): Die Gretchenfrage der Umsetzung

Im ersten Teil rings um die Debatte zur seit nun 18 Jahren ersten neuen EU-Richtlinie zum Urheberrecht im Netz und die Regelungen im Artikel 13 und den Begleitregelungen, ist eines deutlich geworden: Letztlich richtet sich die Neuregelung vor allem an einen kleinen Kreis großer Plattformanbieter mit Wirkung für viele Nutzer im Netz. Wenn auch nur ein kleiner Kreis der Plattformen überhaupt Haftungspflichten hat, so stellt sich für diese natürlich trotzdem die Gretchenfrage nach der Umsetzung. Dürfen oder müssen hier Uploadfilter zum Einsatz kommen?