Was brachte die Ermittler eigentlich dazu, eine kriminelle Vereinigung zu suchen?

Natürlich ging es bei der ausufernden und am Ende sich als so völlig sinnlos erweisenden Kommunikationsüberwachung im Umfeld von Chemie Leipzig nie wirklich um eine kriminelle Vereinigung im Sinn des Strafgesetzbuches. Auch wenn der viel kritisierte § 129 genau so etwas scheinbar zulässt: Die Strafermittler, die bei der Ausermittlung einiger durchaus nicht harmloser Straftaten nicht weiterkommen, nutzen diesen Schwamm-Paragraphen einfach – und scheitern trotzdem. Aber worum ging es tatsächlich? Valentin Lippmann hat nachgefragt.