Europäische Menschenrechtskommissarin wertet den Prozess gegen „Das Wunder von Mals“ als typische SLAPP-Klage

Eigentlich sind es die Naturschutzverbände, die ein verbrieftes Recht haben, gegen Verstöße gegen den Naturschutz vor Gericht zu ziehen. Was sie oft schon aus dem simplen Grund nicht tun, weil ihnen nicht die finanziellen Reserven zur Verfügung stehen, mit denen selbst Kommunen und Länder die Klagen anwaltlich abwehren können. Dass ein staatlicher Amtsträger nun gar gegen ein Umweltinstitut und einen Autoren vor Gericht zieht, wertet auch Menschenrechtskommissarin Dunja Mijatovic als massive Grenzüberschreitung. Der Fall betrifft auch den Journalismus.