Sächsisches Innenministerium bestätigt Aufenthaltsrecht für Luan

Eigentlich gilt das Kosovo als „sicherer Herkunftsstaat“. Wer dennoch von dort nach Deutschland kommt, um Asyl zu beantragen, muss mit hoher Wahrscheinlichkeit mit einer Ablehnung und – schlimmstenfalls – einer Abschiebung rechnen. Genau das konnten einige engagierte Jugendliche im Fall des 18-jährigen Luan Zejneli jedoch verhindern. War er im Februar noch zur Ausreise aufgefordert worden, hat nun das sächsische Innenministerium bestätigt: Luan darf bleiben – zumindest für einige Jahre.