Verwaltungsgericht Berlin: „Querdenken“-Demos ohne Mundschutz möglich + Update

Es ist die erste Instanz einer eilbedürftigen Auseinandersetzung vor den Verwaltungsgerichten Berlin und eventuell Berlin-Brandenburgs. Heute entschied das Verwaltungsgericht Berlin (VG) in einem Eilbeschluss überwiegend für die Initiative „Querdenken 711“, dass das Verbot der Versammlungen unter dem Namen „Fest für Frieden und Freiheit“ in Berlin am 29. August 2020 rechtswidrig sei. Dieses hatte der Berliner Polizeipräsident am 26. August mit Verweis auf das Hygienekonzept verboten. Allerdings gab die 1. Kammer des VG Berlin einige Auflagen zum Mindestabstand mit auf den Weg.