Grüne Liga Sachsen hat Umweltschaden durch Sachsenforst-Fällarbeiten angezeigt

Es ist noch immer so, auch wenn andere Zeitungen das anders berichten: Im Naturschutzgebiet Leipziger Auensystem gilt ein Verschlechterungsverbot. Was normalerweise Eingriffe in seltene und geschützte Tier- und Pflanzenbestände verbietet. Dafür gibt es für Privatmenschen in der Regel eine saftige Buße. Wenn denn die zuständige Umweltbehörde funktioniert. Aber in Leipzig funktioniert sie nicht. Das Amt für Umweltschutz glänzt nicht das erst Mal durch Untätigkeit.