Leipzig hat keine rechtliche Handhabe, Laubbläser in der Stadt zu verbieten

Eigentlich war die Petition zu den von der Leipziger Stadtreinigung verwendeten Laubbläsern eine ziemlich derbe, ein Appell an die Faulheit der Leute, die mit den lauten Geräten herumfuhrwerken. Einen Appell, den das Amt für Umweltschutz so ernst nahm, dass es quasi eine neue Regel zur Anschaffung von Laubbläsern formulierte. Die gefiel augenscheinlich auch dem Petitionsausschuss des Stadtrates, sodass der sie als Beschlussempfehlung übernahmen.