Ohne FFH-Verträglichkeitsprüfung darf es keine Forsteingriffe im Leipziger Auenwald geben

Es hat lange gedauert: über anderthalb Jahre seit dem Stadtratsbeschluss. Doch am Dienstag, 16. Juni, gab das Oberverwaltungsgericht Bautzen den Beteiligten am Prozess um den Leipziger Forstwirtschaftsplan 2018/2019 bekannt, dass der Beschwerde der Grünen Liga Sachsen e. V. im Verfahren gegen die Stadt Leipzig wegen deren Forstwirtschaftsplanung stattgegeben wurde.