Drei rechtsradikale Gruppierungen werden vom Landeswahlausschuss nicht als Partei anerkannt

Die Landtagswahl im September naht. Das bedeutet auch: Es muss geklärt werden, welche Parteien und Gruppierungen dann auf dem Wahlzettel stehen dürfen. Der Landeswahlausschuss hat sich dazu am Freitag, 21. Juni, zur Sitzung getroffen. Für vier Vereinigungen wurde die Parteieigenschaft festgestellt. Dies ist erforderlich, da sich nur Parteien mit Landeslisten (Listenkandidaten) an der Wahl beteiligen können. Ausnahme: Direktkandidaten.