Sächsisches Verfassungsgericht: AfD darf nur mit 30 Listenkandidaten antreten

Die AfD darf zur Landtagswahl am 1. September nur mit 30 Listenkandidaten antreten. Dies hat der Sächsische Verfassungsgerichtshof am Freitag in Leipzig entschieden. Für die Rechtspopulisten ist das Urteil ein Teilerfolg. Der Landeswahlausschuss hatte ihre Liste wegen formaler Mängel ursprünglich auf 18 Bewerber zusammengekürzt.