Es gibt nicht mal Zahlen zum Erfolg der Rundverfügung des Generalstaatsanwalts zu Bagatelldelikten vom März 2019

Eigentlich hätte es Franz Sodann, Landtagsabgeordneter der Linken, schon ahnen können, als er seine Anfrage zum „Vollzug der Rundverfügung Bagatelldelikte“ stellte. Die heißt zwar nicht so, sondern „Rundverfügung zur einheitlichen Strafverfolgungspraxis sowie zur Strafzumessung und zu sonstigen Rechtsfolgen“. Sie gilt seit dem 1. März und wurde von Generalstaatsanwalt Hans Strobl verfügt. Und was zu erwarten war: Kein Mensch kann nachvollziehen, was sie gebracht hat.