Urteil zu Hartz-IV-Sanktionen: Das Kürzen geht weiter

Das Bundesverfassungsgericht hat die umstrittenen Hartz-IV-Sanktionen am Dienstag grundsätzlich für verfassungsgemäß erklärt. Jedoch beschränkten die Karlsruher Richter in ihrem Grundsatzurteil die Sanktionspraxis. Die aktuelle Gesetzeslage sei in Teilen verfassungswidrig. Ab sofort dürfen die Jobcenter die Regelleistung nur noch um höchstens 30 Prozent kürzen. Unzulässig seien außerdem starre Sanktionen, die den Einzelfall außer Betracht ließen.