Ein bisschen hin und her ging es im Sommer zwischen Grünen-Fraktion und Verwaltung. Die Grünen hatten beantragt, rechtliche Regelungen gegen die toten Schottergärten zu erlassen, die überall im Stadtgebiet entstehen und für Pflanzen und Tiere überhaupt keinen Raum mehr lassen. Das Amt für Bauordnung und Denkmalpflege meinte, das stünde doch alles schon in der Vorgartensatzung von 1996. Aber tatsächlich nicht wirklich rechtssicher. Am 16. September stimmte die Ratsversammlung also auch über diesen Grünen-Antrag ab.
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