Sächsische Behörden können in europäischen Schutzgebieten nicht einfach die Verträglichkeitsprüfungen nach eigenem Gusto abschwächen

Oha, sagte sich Wolfgang Stoiber, Vorsitzender des NuKla e.V., als er das in sächsischen Zeitungen las: “Klage zur Waldschlösschenbrücke: Gericht muss EU-Naturschutz beachten”, berichtete die “Freie Presse” zum Beispiel am 14. Januar. An diesem Tag hatte der Gerichtshof der EU seine Entscheidung zu einem Rechtsstreit aus Sachsen veröffentlicht: zur Waldschlösschenbrücke in Dresden.