„Rückkehr zur Lagerpolitik abgeschlossen“: Sächsischer Flüchtlingsrat kritisiert geplante Gesetzesänderung

Asylbewerber müssen in Sachsen künftig bis zu zwei Jahre in einer Erstaufnahmeeinrichtung leben – so möchte es zumindest die Koalition aus CDU und SPD. In den Massenunterkünften wohnen mehrere hundert Menschen. Am Dienstag, den 11. Dezember, soll der Landtag über die Gesetzesänderung abstimmen. Der Sächsische Flüchtlingsrat äußert Kritik an diesem Vorhaben und den jetzt schon existierenden Zuständen in den Unterkünften.