Asylbewerber müssen in Sachsen künftig bis zu zwei Jahre in einer Erstaufnahmeeinrichtung leben – so möchte es zumindest die Koalition aus CDU und SPD. In den Massenunterkünften wohnen mehrere hundert Menschen. Am Dienstag, den 11. Dezember, soll der Landtag über die Gesetzesänderung abstimmen. Der Sächsische Flüchtlingsrat äußert Kritik an diesem Vorhaben und den jetzt schon existierenden Zuständen in den Unterkünften.

Der Sächsische Flüchtlingsrat (SFR) hat seine Kritik an den geplanten Änderungen im Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetz bekräftigt. Diese würden Menschen ausgrenzen und „das Ziel einer inklusiven, wenigstens integrativen Gesellschaft aufgeben“, heißt es in einer am Montag, den 10. Dezember, verschickten Pressemitteilung. Der sächsische Landtag soll am Dienstag über den Gesetzentwurf der Regierung abstimmen.

Die Kritik bezieht sich darauf, dass es künftig möglich sei, Geflüchtete bis zu zwei Jahre in einer Erstaufnahmeeinrichtung unterzubringen. „Angesichts der allumfassenden Kritik, denen sich die sächsischen Lager in der Vergangenheit ausgesetzt sahen, müsste die Politik heute in eine andere Richtung“, argumentiert Mark Gärtner vom SFR. „Das selbstbestimmte Leben in Wohnungen muss das Ziel sein, nicht die Internierung von Menschen.“

Zu wenig Bildung, Gewaltschutz und Gesundheitsversorgung

So sei der Zugang zu Bildung nur eingeschränkt möglich. Kinder und Jugendliche in Erstaufnahmeeinrichtungen dürften nicht zur Schule gehen, sondern würden in den Einrichtungen selbst unterrichtet werden. Auch der Schutz vor Gewalt sei nicht ausreichend.

Zudem würden vor allem Menschen, die psychisch erkrankt sind, keine angemessene Versorgung erhalten. Stattdessen drohe ihnen in Massenunterkünften eine Verschlimmerung des Gesundheitszustandes.

In einer Sachverständigenanhörung des Innenausschusses am 20. September hatte der Flüchtlingsrat außerdem kritisiert, dass die Bleibeperspektive aus der Schutzquote abgeleitet werden soll. In den Erstaufnahmeeinrichtungen sollen Menschen landen, wenn sie aus einem Staat kommen, aus dem weniger als 20 Prozent der Asylanträge anerkannt wurden. Laut SFR sind bei dieser Quote viele Faktoren nicht berücksichtigt, unter anderem spätere Gerichtsurteile zugunsten von Asylbewerben, die gegen eine Ablehnung geklagt haben.

Linke und Grüne dagegen, AfD dafür

In der Sachverständigenanhörung hatten Linksfraktion und Grüne die geplanten Änderungen ebenfalls kritisiert. Die Linken lehnten unter anderem die geplante Wohnsitzauflage ab. Würden Geflüchtete länger in Erstaufnahmeeinrichtungen bleiben, diene dies nicht der Integration. Genau wie der SFR betrachtet sie die Auswahl nach geringer Bleibeperspektive als willkürlich. Die Grünen äußerten bei der Unterbringung von 24 Monaten auch rechtliche Zweifel.

Die AfD hingegen möchte dem Gesetzentwurf von CDU und SPD zustimmen. Sie begrüßt laut Protokoll des Innenausschusses vor allem die neue Verteilung der Gelder auf die Kommunen und die Wohnsitzauflage in der Erstaufnahmeeinrichtung.

In Leipzig existiert eine dieser Unterkünfte. Diese befindet sich in der Max-Liebermann-Straße und ist für bis zu 700 Personen konzipiert.

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