Auch in diesem Jahr fördert Sachsen Investitionen bei den Tafeln. Dafür stehen 2024 wieder 400.000 Euro zur Verfügung. Ab sofort können die sächsischen Tafelprojekte Anträge auf Förderung von Investitionen stellen. Mit der aktuell veröffentlichten Förderbekanntmachung werden die Tafeln dazu aufgefordert, diese Beantragung bei der Sächsischen Aufbaubank bis zum 31. Mai 2024 frist- und formgerecht einzureichen. Es können für Projektvorhaben mindestens 2.500 Euro bis maximal 30.000 Euro bewilligt werden.

Sozialministerin Petra Köpping: „Der Alltag vieler Menschen wird nach wie vor bestimmt von gestiegenen Preisen. In diesen herausfordernden Zeiten ist aber niemand auf sich allein gestellt. Ich freue mich sehr, dass wir weiterhin Investitionen bei den Tafeln fördern. Die sächsischen Tafeln bieten vielfältige Unterstützung für bedürftige Menschen, ich danke für dieses Engagement. Mit der Förderung können Prozesse optimiert werden und das hilft auch den Tafelkunden.“

Dabei zielt die investive Förderung darauf ab, mittels kleinerer baulicher Maßnahmen der Sanierung und Modernisierung, Neu- und Ersatzanschaffungen von notwendigen Transportgeräten sowie Einrichtungs- und Ausrüstungsgegenständen den Gesamtablauf des Tafelbetriebes aufrechtzuerhalten und zu optimieren. Es steht der gesamte Lebensmittelbewahrungs- und Verwertungsprozess im Fokus. Die investive Förderung kommt der Logistik, Sicherheit, Arbeitsschutz, Energieeffizienz und Einhaltung von Hygiene- und sonstigen Vorschriften zugute. Nicht zuletzt aber profitieren die Tafelkunden davon.

Weitere Informationen

In Sachsen engagieren sich 44 Tafelvereine sowie der Landesverband »Tafel Sachsen e.V.« für die Versorgung bedürftiger Menschen. Betrieben werden rund 200 stationäre und mobile Ausgabestellen. Der Freistaat Sachsen unterstützt gezielt die Tafeln zur Sicherstellung des Betriebs der Ausgabestellen und der Lagerkapazitäten mit einer investiven Förderung. Die einzelnen Tafelvereine können dabei Fördermittel für investive Ausgaben bis zu einer Höhe von 30.000 Euro beantragen.

Die einzelnen, bei den Tafeln beschäftigten Ehrenamtlichen können aus dem Programm „Wir für Sachsen“ gefördert werden.

Förderbekanntmachung:

https://www.sab.sachsen.de/f%C3%B6rderung-s%C3%A4chsischer-tafeln

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