2016 zog Daniel W. mit einem Mob extremer Rechter durch Leipzig-Connewitz. Mindestens drei Menschen wurden damals verletzt. Heute arbeitet er beim MDR in der Außenproduktion – mit Zugang zu internen Planungssystemen. Der Sender weigert sich, zentrale Fragen dazu zu beantworten.

Er war dabei, als am 11. Januar 2016 zwischen 250 und 300 Angehörige der extremen Rechten durch Leipzig-Connewitz zogen. Die Gruppe kam nach vorheriger Absprache zusammen, war schwarz gekleidet und vermummt und schlug mit Äxten, Eisenstangen, Teleskopschlagstöcken und Holzlatten auf Häuser, Läden und Autos ein. 25 Wohnungen, Geschäfte und Lokale wurden beschädigt, 18 Fahrzeuge, Schaden rund 113.000 Euro.

Nach Recherchen des Leipziger Stadtmagazins „kreuzer“ wurden mindestens drei Menschen verletzt. Dass es nicht schlimmer ausging, war Zufall: Eine Kugelbombe, die in einen Imbiss flog, explodierte in einem Stahlwaschbecken statt zwischen den dort stehenden Gasflaschen, sie richtete dennoch massive Schäden an. Das Amtsgericht Leipzig hält in seinem Urteil fest, dass eine Konfrontation mit den Anwohnern nur deshalb ausblieb, weil ein Großteil von ihnen zu dieser Zeit bei der Gegendemonstration gegen Legida in der Innenstadt war.

Heute arbeitet Daniel W. fest beim Mitteldeutschen Rundfunk, in der Abteilung Außenproduktion. Er hat Zugang zum Intranet des Senders und zu den Systemen, in denen Produktionen geplant werden.

Das Urteil

Am 9. Januar 2020 verurteilte ihn das Amtsgericht Leipzig zu einem Jahr und vier Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung, dazu eine Geldauflage von 2.200 Euro an die Staatskasse. Der Schuldspruch lautet auf Landfriedensbruch; die Strafe bemisst sich nach dem besonders schweren Fall. Rechtskräftig ist es seit dem 26. Februar 2020. Diese Angaben hat die Staatsanwaltschaft Leipzig auf Anfrage der Leipziger Zeitung bestätigt, die anonymisierte Urteilsabschrift liegt der Redaktion vor.

Zu seinen Gunsten wertete das Gericht sein Geständnis, das eine zweitägige Beweisaufnahme und die erneute Vernehmung von Zeugen aus Connewitz ersparte. Er war nicht vorbestraft, sein Tatbeitrag blieb untergeordnet – nachweisbar war ihm nach den Worten des Gerichts nicht mehr als ein ostentatives Mitmarschieren. Die Auflagen erfüllte er fristgerecht, die Strafe wurde ihm im April 2022 erlassen. Bei der Bemessung der Geldauflage berücksichtigte das Gericht neben seinen Unterhaltsverpflichtungen, dass sein Arbeitsplatz durch das Verfahren gefährdet sei.

Zum Tatzeitpunkt arbeitete er als Projektleiter bei der Media Mobil GmbH, einer Tochtergesellschaft im Unternehmensverbund des MDR. Die Anstellung beim Sender ist damit kein Einstieg von außen, sondern ein Wechsel innerhalb der Unternehmensstruktur.

Die Begründung des Senders

Die Leipziger Zeitung hat dem MDR am 26. August sechzehn Fragen gestellt, am 4. September fünf weitere. Keine wurde beantwortet. Ein Sprecher teilte am 4. September lediglich mit:

„Verurteilungen für Straftaten dieser Art sind nach Ablauf von fünf Jahren nicht mehr in einem polizeilichen Führungszeugnis enthalten. Der Verurteilte gilt somit als nicht vorbestraft. Insofern kann der MDR eine Vorstrafe nicht länger als vom Gesetzgeber vorgesehen nachteilig im Einstellungsprozess berücksichtigen.“

MDR-Zentrale in Leipzig. Foto: Marco Brás dos Santos
MDR-Zentrale in Leipzig. Foto: Marco Brás dos Santos

Diese Darstellung ist unvollständig. Das Bundesamt für Justiz, welches das Bundeszentralregister führt, hat der Leipziger Zeitung auf Anfrage bestätigt: Bei einer Strafe dieser Höhe verlängert sich die Fünf-Jahres-Frist um die Dauer der Freiheitsstrafe, und sie beginnt am Tag des ersten Urteils. Aus fünf Jahren werden sechs Jahre und vier Monate. Die Verurteilung fiel damit erst am 9. Mai 2026 aus dem Führungszeugnis.

Wichtiger noch der zweite Satz. Dass ein Eintrag nicht mehr im Führungszeugnis steht, heißt nicht, dass die Verurteilung nicht mehr berücksichtigt werden darf. Das Gesetz gibt dem Verurteilten ein Schweigerecht – er darf sich als unbestraft bezeichnen. Ein Verwertungsverbot für den Arbeitgeber folgt daraus nicht; das greift erst mit der Tilgung aus dem Register, und die tritt hier frühestens 2036 ein. Das Bundesamt formuliert es so: Das Verschweigerecht bedeute nicht, dass die noch eingetragene Verurteilung bis zu ihrer Tilgung nicht mehr verwertet werden dürfe.

Hinzu kommt: Über den Prozess wurde 2020 öffentlich berichtet, auch in dieser Zeitung.

Der MDR war gar nicht auf ein Führungszeugnis angewiesen, um von der Verurteilung Daniel W.s zu erfahren.

Nach Informationen der Leipziger Zeitung endete seine Probezeit zum 31. August 2026. Wann das Arbeitsverhältnis begründet wurde und wann die Auswahlentscheidung fiel, teilt der Sender nicht mit. Auf die Nachfrage, die ihm die einschlägigen Vorschriften vorhielt und Gelegenheit zur Korrektur gab, antwortete der MDR am 17. September, man habe der Antwort vom 4. September derzeit nichts hinzuzufügen.

Was im MDR passiert

Die Abteilung Außenproduktion des MDR koordiniert Technik: Welche Kamera wohin? Welches Mikrofon zu welchem Dreh? Dafür braucht sie Überblick über die Produktionen des Hauses. Nach Schilderungen aus dem Sender reicht dieser Zugriff bis in die einzelne Sendung hinein – bis zu der Frage, wer sich wann und wo mit wem trifft. Wo Redaktionen zusätzlich Kontaktdaten hinterlegen, stehen auch diese in den Systemen des MDR.

Über die Reichweite kursieren zwei Darstellungen. Die eine besagt, auf die sensiblen Daten habe er keinen Zugriff. Die andere, dass Beschäftigte, die regulär ebenfalls keinen Zugriff haben sollten, mit wenigen Klicks doch an bestimmte Daten gelangt seien. Die Frage nach dem Berechtigungskonzept hat der MDR zweimal unbeantwortet gelassen.

Was dort steht, sind nicht nur Drehtermine und Daten von Mitarbeitenden. Es sind Menschen, die dem MDR Auskunft geben – über die extreme Rechte, über Behörden, über ihr eigenes Leben. Wer mit einer Redaktion spricht, geht davon aus, dass sein Name das Haus nicht verlässt. Eine Person aus dem Sender nennt ein Beispiel: die Kontaktdaten einer queeren Aktivistin, eingetragen von Kolleginnen aus dem aktuellen Bereich, die sich über die Frage womöglich nie Gedanken gemacht haben.

Der Neonazi-Zug vom 11. Januar 2016 in Connewitz richtete sich gegen genau diesen Teil der Stadtgesellschaft.

Aus dem Haus gibt es verschiedene Stimmen: „Mein Sicherheitsempfinden ist extrem gestört.“ Und: „Ich frage mich, warum die ausgeschriebene Stelle nicht mit einer anderen Personalie besetzt wurde.“ Die Personen, die das sagen, wollen nicht genannt werden. Ihnen drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen.

Von einem konkreten Vorfall berichtet niemand. Die Sorge richtet sich auf die Möglichkeit – und darauf, dass niemand im Haus sie ausräumen kann, weil niemand die Zugriffsrechte offenlegt.

Zwei Personen, die für den MDR arbeiten, haben der Leipziger Zeitung unabhängig voneinander bestätigt, dass sie sensible Daten nicht mehr in die internen Systeme einstellen. Aus einer dritten Schilderung geht hervor, dass es weitere gibt, die so verfahren – eine Folge der internen Debatte um Daniel W.

Zuständig ist niemand

Der Rundfunkrat, das Aufsichtsgremium des Senders, teilte auf Anfrage im Auftrag seines Vorsitzenden mit, für Personalangelegenheiten von Tarifmitarbeitenden sei er nicht zuständig. Gefragt worden war danach nicht, sondern danach, ob das Gremium unterrichtet wurde, ob es die Unabhängigkeit der Berichterstattung berührt sieht und wie es die Beteiligungsgesellschaften beaufsichtigt. Eine Nachfrage, die diese Punkte wiederholte und um Weiterleitung an den Vorsitz des Verwaltungsrates bat, blieb ebenfalls unbeantwortet.

Dabei sieht die Dienstanweisung Compliance des MDR, freigegeben vom Intendanten, vor, dass dieser den Vorsitz des Verwaltungsrates informiert, wenn ein Verdacht auf erhebliche Regel- oder Rechtsverstöße besteht. Als erheblich gelten dort ausdrücklich Sachverhalte, die mit Reputationsschäden und Öffentlichkeitswirksamkeit verbunden sind.

Dieselbe Dienstanweisung hält fest, dass die Abteilung Compliance des MDR für die Tochtergesellschaften und Beteiligungen des Senders nicht zuständig ist. Auch der Mitarbeitendenkodex gilt dort nicht. Für den Zeitraum, in dem Daniel W. bei Media Mobil beschäftigt war, griff im Konzern also keines von beiden.

Mit der Direktanstellung sollte sich das geändert haben. Die Dienstanweisung Compliance gilt für alle festangestellten Mitarbeitenden des MDR, der Mitarbeitendenkodex ebenfalls. Dieser verpflichtet auf die Werte des Grundgesetzes und hält fest, für Antisemitismus, Rassismus und Ausgrenzung sei im Sender kein Platz. Nach der Dienstanweisung werden alle Mitarbeitenden verpflichtend zu Compliance und Kodex geschult.

Die ARD beantwortete auf Anfrage dieser Zeitung genau die Fragen, die der MDR unter Berufung auf den Datenschutz abgelehnt hatte. Die Systeme würden nicht zentral bereitgestellt, jede Anstalt betreibe eigene Instanzen; es gebe einen gemeinsamen Mindeststandard zur Datenklassifizierung und in jedem Haus Rollen- und Berechtigungskonzepte.

Der Informantenschutz werde über technische und organisatorische Maßnahmen nach der Datenschutz-Grundverordnung gewährleistet; für investigativ arbeitende Redaktionen gebe es besondere Vorkehrungen, zum Teil in physisch getrennten Infrastrukturen.

Eine verbundweite Erhebung von Fällen wie diesem gibt es nach Auskunft der ARD nicht; Hinweise würden in den jeweiligen Anstalten vertraulich bearbeitet. Ein Gremium, das sich mit quellenschutzsensiblen Fragen befasst, existiert nach Schilderungen aus dem Sender ebenfalls nicht. Einzelne Stellen beschäftigten sich damit – aus der Perspektive der IT‑Sicherheit. Zwischen den Anstalten habe man sich darüber lange nicht ausgetauscht, weil keine gegenüber den anderen eine Sicherheitslücke habe einräumen wollen.

Auf die Frage, ob der ARD-Vorsitz mit dem Vorgang befasst worden sei, antwortete die ARD mit einem Wort: Nein.

Unsere Fragen an den MDR

Gestellt am 26. August 2026, Frist 28. August. Der MDR beantwortete am 4. September keine von ihnen und verwies auf Datenschutz und Persönlichkeitsrechte.

Zum Auswahlverfahren
1. Nach welchem Verfahren wurde die Stelle besetzt? Bitte nennen Sie Ausschreibungszeitraum, Zahl der eingegangenen Bewerbungen und Zahl der geführten Gespräche.

2. Wurde die Ausschreibungsfrist verlängert? Falls ja: Aus welchem Anlass, um wie viele Tage, und wie viele Bewerbungen gingen in der Verlängerung ein?

3. Wer war an der Auswahlentscheidung beteiligt — auf Ebene Abteilungsleitung, Hauptabteilungsleitung und Direktion?

4. War dem MDR die Verurteilung zum Zeitpunkt der Einstellung bekannt? Falls ja: Über welchen Kanal, und wie wurde sie bewertet? Falls nein: Warum nicht, obwohl Herr […] seit Jahren in einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft des MDR beschäftigt war und über das Verfahren öffentlich berichtet wurde?

5. Bestehen für Beschäftigte des MDR und der DREFA-Gesellschaften Anzeigepflichten bei laufenden Strafverfahren? Wurde eine solche Pflicht hier erfüllt?

6. Gibt es Regelungen, die einschlägige Verurteilungen oder verfassungsfeindliche Betätigung als Einstellungshindernis behandeln? Wurden sie angewandt?

7. Welche Rolle spielten Personalrat und Compliance?

8. Wie bewertet der MDR, dass eine Verurteilung in vergleichbarer Höhe im sächsischen Justizdienst zur Suspendierung und im juristischen Vorbereitungsdienst zum drohenden Ausbildungsende geführt hat, beim MDR hingegen zur Festanstellung?

Zur Position

9. Welche Funktion, welche Weisungsbefugnisse und welche Einsatzorte hat Herr […]?

10. Auf welche Systeme hat er Zugriff — insbesondere MDR-Intranet/ARD IntranetRESY sowie Planungs- und Dispositionssysteme? Umfasst der Zugriff auch Vorschlag und/oder Einblick in Produktionen außerhalb der Abteilung Außenproduktion?

Zum Quellen- und Informantenschutz

11. Werden im MDR‑Intranet/ARD‑Intranet und in den Planungssystemen Namen, Kontaktdaten oder Termine von Informant:innen, Protagonist:innen und Interviewpartner:innen erfasst?

12. Wie ist das Rollen- und Berechtigungskonzept ausgestaltet? Können Beschäftigte der Betriebsdirektion auf redaktionelle Quellendaten zugreifen? Bestehen Zweckbindung, Protokollierung und turnusmäßige Berechtigungsprüfung?

13. Kann der MDR sich vorstellen, dass feste und freie Mitarbeitende inzwischen darauf verzichten, sensible Daten in die Systeme einzupflegen? Welche Konsequenzen zieht der MDR daraus?

14. Wurde der oder die Datenschutzbeauftragte des MDR mit dem Vorgang befasst? Erfolgte eine Risikobewertung nach Art. 32 DSGVO?

Zur Redaktion

15. Uns gegenüber sagte ein MDR-Mitarbeiter, sein Sicherheitsempfinden sowie das von Kollegen, welche Kenntnis über entsprechende Personalie haben, sei „extrem gestört″. Wie bewertet die Intendanz die Sorge von Mitarbeitenden um ihre persönliche Sicherheit und um die Unabhängigkeit ihrer Berichterstattung?

16. Wurden die Betriebsdirektion und der Betriebsrat und die Intendanz mit dem Vorgang befasst? Wurde der Rundfunkrat informiert?

Nachfrage vom 4. September 2026, Frist 16. September. Der MDR antwortete am 17. September, er habe der Antwort vom 4. September derzeit nichts hinzuzufügen.

17. Worauf stützt der MDR die Angabe von fünf Jahren? Wurde § 34 Abs. 3 BZRG berücksichtigt? Wer im Haus hat die Bewertung vorgenommen?

18. Hatte der MDR unabhängig von einem Führungszeugnis Kenntnis von der Verurteilung? Wie wurde sie im Auswahlverfahren bewertet?

19. Wann wurde das Arbeitsverhältnis begründet, wann fiel die Auswahlentscheidung, wie lang war die Probezeit?

20. Die Fragen 11 bis 14 betreffen Systeme, nicht Personen. Warum steht der Datenschutz einer Auskunft über die eigene Systemarchitektur entgegen?

21. Ist dem MDR bekannt, dass Mitarbeitende auf das Einstellen von Informantendaten verzichten?

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Es gibt 2 Kommentare

Natürlich soll man Menschen, die auf die „schiefe Bahn“ gerieten nach Verbüßung der Strafe auch wieder eine Chance geben. Aber ist es im hier vorliegenden Fall so einfach? Hat der Täter seine Taten wirklich bereut – oder gehört er immer noch zur braunen gewaltverherrlichenden Masse? Die Kommunikation des MDR ist hier sehr sehr zweifelhaft und eines öffentlich finanzierten Medienunternehmens unwürdig! Hier stinkt der Fisch vom Kopfe her.

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