Etwa zehn Monate nach einem schrecklichen Vorfall in einem Connewitzer Waschsalon, bei dem eine Frau mit einer Glasscherbe attackiert wurde, steht das Urteil fest: Unter anderem wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung wurde der Angeklagte (19) zu einer Jugendstrafe verurteilt und seine Unterbringung in einer Klinik angeordnet. Er galt als vermindert schuldfähig. Die Öffentlichkeit war vom Prozess weitestgehend ausgeschlossen.

Am späten Abend des 24. Oktober 2025 wurde Claudia W.* in einem SB-Waschsalon zum Opfer eines brutalen Glasscherben-Angriffs: Die 42-Jährige hatte, aus Richtung Markkleeberg kommend, die Buslinie 70 am Haltepunkt Mathildenstraße mit zwei Taschen Schmutzwäsche verlassen. Schon auf der Fahrt soll ihr ein junger Mann aufgefallen sein, der sie ansprach und den sie bat, in Ruhe gelassen zu werden.

Passant griff ein, Opfer überlebte

Doch der Mann sei ihr zum Waschsalon in der Wolfgang-Heinze-Straße gefolgt. Als Claudia W. gegen 21:50 Uhr zum Abholen der Wäsche zurückkam, soll ihr der Beschuldigte im Eingangsbereich aufgelauert, das Opfer gegen den Brustbereich gestoßen, es zu Fall gebracht und mit einer Glasscherbe am Hals verletzt haben. Auf die Rufe eines Passanten hin, was denn hier los sei, ließ der Angreifer von Claudia W. ab und flüchtete.

Die Polizei sichert die Spuren nach der versuchten Tötung im Waschsalon in der Wolfgang-Heinze-Straße. Foto: Ferdinand Uhl

Die Frau überlebte den Albtraum mit Hautdurchtrennungen im Halsbereich, Schnittverletzungen, Schürfwunden und Einblutungen, musste ambulant behandelt werden. Der Beschuldigte war eine Woche später von Fahndern in Cottbus geschnappt worden.

Verurteilung auch wegen weiteren Vorfalls

Nach zwölf Verhandlungstagen am Landgericht Leipzig erhielt der junge Mann jetzt eine Jugendstrafe von insgesamt sechs Jahren unter anderem wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Angeordnet wurde auch die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik.

In den Richterspruch der 3. Kammer floss eine Verurteilung wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit versuchter schwerer Körperverletzung mit ein: Der 19-Jährige soll demnach am 22. Dezember 2025 versucht haben, einen Bediensteten in der U-Haft mit einem Buttermesser anzugreifen, als der dem Insassen durch die Klappe der Zellentür das Essen reichen wollte. Nur aufgrund der raschen Reaktion des Beamten, der sofort die Vorrichtung verschloss, sei es nicht zu Verletzungen im Gesichtsbereich und insbesondere am Auge gekommen.

Schon zu Prozessbeginn war die Justiz von einer psychischen Krankheit des Beschuldigten ausgegangen. Erkannt wurde jetzt eine zumindest verminderte Schuldfähigkeit. Details dazu sind nicht bekannt, da die Öffentlichkeit auf Antrag der Verteidigung weitgehend vom Prozess ausgeschlossen war. Der Anwalt des Beschuldigten hatte nach Gerichtsangaben drei Jahre Jugendstrafe sowie einen Teilfreispruch gefordert. Das nunmehr verkündete Urteil entsprach dagegen vollumfänglich dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

Gegen die Entscheidung kann noch Revision eingelegt werden.

* Name geändert.

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