In Leipzig sitzt der Schrecken beim Gedanken an den 4. Mai 2026 noch immer tief: Ein 33 Jahre alter Mann war damals mit einem VW Taigo durch die Grimmaische Straße gerast, tötete zwei Fußgänger und verletzte weitere Menschen teils schwer. Nachdem die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den mutmaßlichen Täter Jeffrey K. erhoben hat, könnte der Prozess nach Ansicht seines Pflichtverteidigers noch in diesem Jahr starten.

Wann wird Jeffrey K. sich vor Gericht verantworten müssen? Nachdem die Leipziger Staatsanwaltschaft den Amokfahrer aus der Innenstadt unter anderem wegen zweifachen Mordes und 85‑fachen Mordversuchs angeklagt hat, dürfte der Prozesstermin am hiesigen Landgericht näherrücken. Die LZ erreichte seinen Pflichtverteidiger, den Leipziger Rechtsanwalt Dr. Malte Heise, der sich derzeit noch im Urlaub befindet. 

Noch keine Termine am Gericht bestimmt

Nach seiner Einschätzung ist ein Verhandlungsbeginn im Herbst 2026 unter Umständen denkbar: „Da die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen mit hoher Intensität geführt hat, kann letztlich davon ausgegangen werden, dass die Hauptverhandlung Ende Oktober 2026, jedenfalls vor dem 03.11.2026, beginnen wird“, so der erfahrene Jurist.

Dr. Malte Heise (li., hier mit einem Angeklagten bei einem früheren Prozess) wird den Amokfahrer aus der Leipziger City vor Gericht verteidigen. © Lucas Böhme

Hintergrund: Nach Ablauf des genannten Datums wäre die sechsmonatige Frist verstrichen, innerhalb derer eine Hauptverhandlung in erster Instanz beginnen muss, sofern mutmaßliche Täter in U-Haft oder in einem psychiatrischen Krankenhaus sitzen. Zwar ist eine Verlängerung möglich, jedoch müssten die Akten dann einem Gericht, in diesem Fall dem Oberlandesgericht Dresden, zur Prüfung vorgelegt werden.

Derzeit entscheidet das Landgericht in Leipzig über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die vollumfängliche Zulassung der Anklage. Erst nach Abschluss dieses Zwischenverfahrens könnten Termine festgelegt werden, derzeit gäbe es noch keine, so Gerichtssprecherin Katrin Seidel am Montag auf LZ-Anfrage.

Verteidiger rechnet mit Anordnung von U-Haft

Zudem rechnet der Verteidiger damit, dass sein Mandant aus einer psychiatrischen Klinik, wo er aktuell noch untergebracht ist, in U-Haft verlegt wird. Denn entgegen erster Annahmen, wonach der 33-Jährige Jeffrey K. seine schockierende Tat womöglich im Zustand der Schuldunfähigkeit oder stark verminderten Schuldfähigkeit beging, sieht die Anklagebehörde hierfür momentan keine Anzeichen.

Laut Befund eines vorläufigen forensisch-psychiatrischen Gutachtens sei Jeffrey K. zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig gewesen. Die Staatsanwaltschaft hat daher einen Haftbefehl beantragt: „Nach der nun erfolgten Anklage ist davon auszugehen, dass die Schwurgerichtskammer den Unterbringungsbefehl aufheben und einen Haftbefehl erlassen wird“, erwartet Rechtsanwalt Dr. Heise. Eine Entscheidung darüber dürfte in Kürze erfolgen.

Laut Staatsanwaltschaft wollte er viele Menschen umbringen

Dem gegenwärtigen Ermittlungsstand zufolge zufolge war Jeffrey K. am Nachmittag des 4. Mai 2026 gegen 16:45 Uhr mit einem VW Taigo aus Richtung Augustusplatz durch die Grimmaische Straße bis zum Markt gerast, hatte dabei einen Mann (77) und eine Frau (63) in den Tod gerissen. Acht Personen zwischen 21 und 87 Jahren wurden laut Staatsanwaltschaft teilweise schwer verletzt. Die Ermittler gehen davon aus, dass Jeffrey K. noch viel mehr Menschen habe töten wollen.

Stunden danach suchen Ermittler am Abend des 4. Mai 2026 auf der Grimmaischen Straße nach Spuren. © Lucas Böhme

Die Anklage gegen den 33-Jährigen lautet auch auf 85-fachen Mordversuch sowie schweren gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und gefährliche Körperverletzung, jeweils in einer Vielzahl von Fällen. Mit Heimtücke, der sonst niedrigen Beweggründe und des gemeingefährlichen Mittels sollen gleich drei Mordmerkmale verwirklicht worden sein.

Hinweise auf ein terroristisches, religiöses oder politisches Tatmotiv hatten die Ermittlungen bisher nicht zutage gefördert, hieß es kurz nach dem Geschehen. Die Hintergründe werden im privaten Lebensbereich des Verdächtigen vermutet.

Jeffrey K. öffnete sich gegenüber dem psychiatrischen Sachverständigen

Zu den Tatvorwürfen hat sich Jeffrey K. gegenüber den Behörden bislang nicht eingelassen – jedoch öffnete er sich gegenüber einem Sachverständigen: „Mein Mandant hatte sich entschieden, an der Aufklärung der Tat mitzuwirken. Deshalb hat er sich gegenüber dem psychiatrischen Sachverständigen umfassend geäußert“, so Anwalt Dr. Heise. Jetzt bereitet sich der als nahbar und besonnen geltende Verteidiger, der bereits Tätern wie Mehrfach- und Kindermördern vor Gericht Beistand leistete, auf ein neues Großverfahren vor. 

Denn wann auch immer der Prozess gegen Jeffrey K. beginnt: Die Verhandlung dürfte in einem Ausmaß im Rampenlicht von Medien und Öffentlichkeit stehen, wie man es längst nicht alle Tage erlebt. 

 

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