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Zwischen Merkwitz und Seegeritz bei Taucha steht ein besonderes Verkehrsprojekt bevor: Auf der Hauptstraße ist die Einrichtung eines Verkehrsversuchs mit Fahrradschutzstreifen geplant. Das Pilotprojekt ist einmalig im Freistaat Sachsen und soll wissenschaftlich begleitet werden. Ein Fahrradschutzstreifen ist ein durch eine gestrichelte Linie und Fahrradsymbole gekennzeichneter Bereich am Rand der Fahrbahn.
Er gehört rechtlich zur Fahrbahn und dient dazu, den Radverkehr besser sichtbar zu machen und dessen Sicherheit zu erhöhen. Kraftfahrzeuge dürfen den Schutzstreifen nur bei Bedarf, beispielsweise bei Gegenverkehr, überfahren und dabei niemanden gefährden.
Der Verkehrsversuch zwischen Seegeritz und Merkwitz ist für einen Zeitraum von maximal zweieinhalb Jahren vorgesehen. Aktuell laufen die Vorbereitungen für die Umsetzung. Die finale Markierung der Schutzstreifen ist für die Woche vom 14. bis 19. September 2026 geplant, abhängig von den Wetterbedingungen.
Ein zentraler Bestandteil des Projekts ist die wissenschaftliche Begleitung. Bereits im Vorfeld werden die Erfahrungen und Einschätzungen der Menschen erfasst, die die Strecke nutzen. Dazu wurde eine Online-Befragung für erwachsene Bürgerinnen und Bürger eingerichtet, insbesondere für Nutzerinnen und Nutzer der Straße zwischen Merkwitz und Seegeritz.
Im Mittelpunkt stehen dabei die Wahrnehmung der Verkehrssituation, persönliche Erfahrungen sowie das Sicherheitsgefühl auf der Strecke. Ziel ist es, Einschätzungen zur aktuellen Nutzung und zu möglichen Verbesserungen zu gewinnen.
Auch Schülerinnen und Schüler werden in die Untersuchung einbezogen. Ein speziell entwickelter Fragebogen erfasst, wie häufig sie die Strecke mit dem Fahrrad nutzen, welche Probleme sie dabei wahrnehmen und aus welchen Gründen sie die Straße gegebenenfalls nicht mit dem Fahrrad befahren. Ferner wird untersucht, inwiefern sie sich beim Radfahren auf der Strecke sicher, wohl oder eingeschränkt fühlen.
Mit den Befragungen sollen unterschiedliche Perspektiven auf die heutige Verkehrssituation erfasst und die Auswirkungen des Verkehrsversuchs wissenschaftlich begleitet werden. Die Verantwortlichen freuen sich über eine breite Beteiligung und Unterstützung bei der Verbreitung der Befragung, um möglichst viele Erfahrungen und Einschätzungen aus der Bevölkerung in die Untersuchung einfließen zu lassen.
Die Online-Umfrage findet man hier.
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Es gibt 6 Kommentare
@TLpz:
Ob nun innerorts oder außerorts, Fahrbahnmarkierungen / Leitlinien sind einzuhalten und dürfen nur situativ bei Notwendigkeit (z. B. Gegenverkehr oder Einfahrt in ein Grundstück) überfahren werden. Wenn Autofahrer permanent eine Linie zwischen den Rädern haben, muss die Fahreignung angezweifelt werden. Man stelle sich das mal auf der Autobahn vor. Wenn dauerhaft auf dem Schutzstreifen gefahren wird, ist die Sinnhaftigkeit des Schutzstreifens dahin, weil auch der Schutzstreifen gerade nicht den vorgeschriebenen Mindestabstand fürs Überholen von Fahrrädern darstellt. Außerorts beträgt der vorgeschriebene Mindestabstand fürs Überholen von Fahrrädern sogar 2 m anstatt 1,5 m innerorts. Das bedeutet bei 2,5 m breiten Fahrspuren, dass außerorts ein überholendes Fahrzeug vollständig mit allen Rädern über die Mittellinie hinweg auf der Gegenfahrbahn fahren müsste, um regelkonform zu sein. In diesem Sinne stellt also die Mittellinie den Schutzabstand dar. Nach all dem bzw. bei bereits bekannt überwiegend mangelhafter Regeltreue der Autofahrer, was soll dann hier der Nutzen sein?
@ cistorus:
Auch hier nochmal: Die von Ihnen genannten Beispiele sind alle innerorts. Nicht außerorts mit einer da anderen Höchstgeschwindigkeit. Und: Was macht es wenn die Linien ohne Behinderung eines Radfahrers überfahren werden?
Solcherart Verkehrsversuch gibt es schon seit längerem z. B. in Leipzig in der Chemnitzer Straße von Probstheida Richtung Wachau (Globus) und von Liebertwolkwitz nach Großpösna. Das heute schon zu beobachtende Ergebnis: Diese Linien, ob nun durchgezogen oder gestrichelt, interessieren die Autofahrer nicht die Bohne. Auch ohne Gegenverkehr wird einfach rechts gefahren. Reine Deko. Diese Nutzlosigkeit hat mir die Stadtverwaltung Leipzig auch offiziell als Antwort geschickt, als ich fragte, ob während der Bauarbeiten in der Prager Straße am Südfriedhof es dann auf der Umleitung über Probstheidaer/Connewitzer Str. Schutzmaßnahmen für Radfahrer wegen des zusätzlichen Autoverkehrs geben wird.
@Andre
Aber nicht auf überörtlichen Straßen…
Schutzstreifen gibt es doch schon lange
Dieses besondere Verkehrsprojekt ist in Dänemark schon lange Standard, für Bereiche wo kein extra Radweg möglich ist. Ich hoffe die betreffenden Stellen stellen auch die passenden Hinweisschilder (wie benutze ich diesen Bereich der Straße) auf. Ich werde dieses Jahr mal ein paar Bilder der Schilder aufnehmen. Vielleicht kann man die hier mal einfließen lassen. Diese kommen wegen den Touristen auch ohne Worte aus.