Diese Nachricht sorgte auch international für Erschütterung: Am 4. Mai 2026 raste ein 33 Jahre alter Mann mit einem VW Taigo durch die Fußgängerzone in der Grimmaischen Straße, tötete dabei zwei Menschen und verletzte weitere Personen teils schwer. Nun hat die Staatsanwaltschaft offiziell Anklage gegen den Fahrer des Wagens unter anderem wegen zweifachen Mordes und vielfachen Mordversuchs erhoben. Besonders die Frage nach seiner Schuldfähigkeit dürfte spannend werden.
Rund vier Monate nach der Amokfahrt in der Leipziger Innenstadt ist Anklage gegen einen Leipziger erhoben worden. Wie die hiesige Staatsanwaltschaft heute bekanntgab, wirft sie dem zur Tatzeit 33 Jahre alten Jeffrey K. Mord in zwei tateinheitlichen Fällen in Tateinheit mit versuchtem Mord in 85 tateinheitlichen Fällen mit schwerem gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr in 91 tateinheitlichen Fällen und mit gefährlicher Körperverletzung in acht tateinheitlichen Fällen vor.
Laut Staatsanwaltschaft wollte er viele Menschen töten
Am Nachmittag des 4. Mai 2026, einem Montag, war Jeffrey K. nach jetziger Kenntnis gegen 16:45 Uhr mit einem VW Taigo mehrere hundert Meter aus Richtung Augustusplatz über die Grimmaische Straße gerast. In der belebten Fußgängerzone erfasste er mehrere Menschen, für einen Mann (77) und eine Frau (63) kam jede Hilfe zu spät.

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hatte Jeffrey K. geplant, noch viel mehr Menschen zu töten. Sie geht daher nach umfassenden Ermittlungen von einem 85-fachen Mordversuch aus. Verletzt wurden laut Anklagebehörde acht Personen, vier davon infolge eines direkten Kontakts mit dem rasenden VW Taigo, an dessen Steuer Jeffrey K. saß.
Doch warum hat er eine derart furchtbare Tat begangen? Kurz nach dem Geschehen hieß es, dass die Auslöser im privaten Bereich liegen sollen. Hinweise auf ein politisches oder religiöses Tatmotiv gäbe es nicht, hieß es damals.
Auf Schuldunfähigkeit laut vorläufigem Gutachten keine Hinweise
Aktuell geht die Staatsanwaltschaft von den Mordmerkmalen der Heimtücke, der sonst niedrigen Beweggründe und des gemeingefährlichen Mittels aus.
Besonders brisant: Die Frage, ob Jeffrey K. im Zustand einer Schuldunfähigkeit oder zumindest stark beeinträchtigten Schuldfähigkeit agiert haben könnte, wird nach dem Ergebnis eines vorläufigen Gutachtens verneint. Hier kommt der forensisch-psychiatrische Sachverständige zu dem Schluss, dass der Angeschuldigte nicht vermindert schuldfähig oder gänzlich schuldunfähig gewesen sei.
Daher hat die Staatsanwaltschaft beantragt, den Unterbringungsbefehl gegen Jeffrey K. aufzuheben und ihn in reguläre Untersuchungshaft zu schicken. Eine Entscheidung des Landgerichts läge noch nicht vor, heißt es. Kurz nach der Tat war Jeffrey K. durch einen Richter in ein psychiatrisches Krankenhaus geschickt worden.
Sein Pflichtverteidiger Dr. Malte Heise hatte auf LZ-Anfrage dazu erklärt, es müsse vorläufig festgestellt werden, dass „deutliche Anzeichen dafür vorhanden sind, dass die Schuldfähigkeit zum Tatzeitpunkt beeinträchtigt war.“ Allerdings müsse es dem Sachverständigen überlassen bleiben, das Ausmaß einer möglichen Beeinträchtigung einzuschätzen.
Verteidiger sieht keine Gefährdung für sich
Dr. Malte Heise gilt als besonnener und erfahrener Strafverteidiger, der bereits in einer Vielzahl aufsehenerregender Prozesse Angeklagten Beistand leistete. So vertrat er am Leipziger Landgericht unter anderem die Mörder von Mitja († 9) im Jahr 2007 und Michelle († 8) im Jahr 2009.
Nicht selten werden Anwälte in solchen Fällen beschimpft und angefeindet, als gehe es ihnen darum, abscheuliche Taten zu verteidigen statt einen Menschen. Dr. Malte Heise jedoch erklärte im Mai gegenüber der LZ, dass er auch jetzt keine besondere Gefährdung seiner Person befürchte: „Sämtliche in der Vergangenheit erfolgten Beschimpfungen meiner Person infolge meiner Verteidigertätigkeit erfolgten anonym und wanderten in den Papierkorb. Vermutlich kann man nicht von jedermann erwarten, dass er die von der Strafprozessordnung zugedachte Aufgabe und Rolle der Verteidigung im Strafprozess versteht.“
Der polizeibekannte, aber nicht vorbestrafte Jeffrey K. hat sich gegenüber den Ermittlern bislang zu den Tatvorwürfen nicht geäußert. Nun ist das Landgericht am Zug, über die Eröffnung eines Hauptverfahrens zu entscheiden und Prozesstermine festzulegen.
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