Der Prozess gegen den HNO-Mediziner Gero Strauß am Landgericht Leipzig dürfte länger dauern als zunächst geplant: Die zunächst anberaumten Termine bis einschließlich 18. August werden nicht ausreichen, wie am Dienstag bekannt wurde. Indes wurde das Betrugsverfahren gegen den Angeklagten mit der Vernehmung weiterer Zeugen fortgesetzt.

Mit der geplanten Vernehmung weiterer Zeugen setzte das Landgericht Leipzig am Dienstag den Prozess gegen Prof. Gero Strauß fort: Wie berichtet, ist der ehemalige Chef des Leipziger Kopfzentrums unter anderem wegen achtfachen schweren Betrugs und 57 Fällen der Untreue angeklagt.

Ein zentraler Punkt aus dem Anklagesatz: Im Zeitraum zwischen Februar und Juni 2022 soll Strauß als geschäftsführender Gesellschafter der Kopfzentrum-Gruppe sieben Darlehensverträge abgeschlossen, das Geld aber nicht für Praxiszukäufe investiert haben. Stattdessen habe Strauß die beträchtlichen Summen für einen luxuriösen Lebensstil zweckentfremdet. Mutmaßlicher Schaden: mehr als 1,5 Millionen Euro. Der 54-Jährige hat sich im Prozess bislang nicht zu den Vorwürfen geäußert.

Zeuge erfuhr aus den Medien von Kopfzentrum-Insolvenz

Dafür erinnerte sich am Dienstag ein Zeuge: Der kaufmännische Geschäftsführer einer Berliner Gesundheitseinrichtung (54) war beteiligt, als es 2022/23 um den möglichen Verkauf einer Praxis an die Kopfzentrum-Gruppe ging.

„Ich habe einmal mit Herrn Strauß telefoniert, ansonsten hatte ich Kontakt mit anderen Geschäftsführern.“ Anzeichen für Probleme habe er im Vorfeld keine erkannt, so der Zeuge. Umso erstaunter war er dann, als er aus den Medien von der Insolvenz der Kopfzentrum-Gruppe erfuhr. Zuvor war der Kontakt abgebrochen, als alles in Sack und Tüten schien und der geplante Kaufpreis von 180.000 Euro fällig wurde.

Neue Verhandlungstermine bis November 2026

Eine weitere Zeugin konnte am Dienstag nicht kommen, weil sie sich nach Gerichtsangaben noch in Italien aufhalte. Ohnehin hatte der Prozess gegen Gero Strauß am Anfang für einigen Wirbel gesorgt. So erschien der Angeklagte zunächst unentschuldigt nicht zur Verhandlung und soll einmal ein mutmaßlich gefälschtes Attest vorgelegt haben. Die Turbulenz brachte in diesem Mammutverfahren einige Verzögerungen mit sich.

Am Dienstag nun legte die Kammer in Absprache mit den Beteiligten weitere Verhandlungstermine bis 3. November 2026 fest. Ob dann ein Urteil folgen wird, lässt sich bis jetzt nicht abschätzen.

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