Der brutale Vorfall liegt fast sechseinhalb Jahre zurück, der Prozess am Leipziger Landgericht war zweimal gescheitert: Nun verkündete die Kammer am Mittwoch ihre Entscheidung über drei Angeklagte. Es ging um einen brutalen Wohnungsüberfall in Sellerhausen vom April 2020 mit Schusswaffe und Machete. Hintergrund waren laut Gericht Kämpfe um die Vormachtstellung im Drogenmilieu.

Am frühen Abend des 2. April 2020 waren Schüsse durch eine Dachgeschosswohnung in der Leipziger Sybelstraße gepeitscht. Das damals 19 Jahre alte Opfer erlitt einen Bauchdurchschuss und lebensgefährliche Verletzungen im Bereich von Magen, Leber und Gallenblase, konnte aber dennoch zunächst über das Dach fliehen. Der junge Mann überlebte den Angriff nach einer Not-OP.

Nun verkündete das Leipziger Landgericht am Mittwoch: Der als Haupttäter eingestufte Saif F. (30) erhielt zwei Jahre und acht Monate Haft. Mohammes Y. (40), der den Fluchtwagen gefahren haben soll, bekam sieben Monate Haft auf Bewährung. Der dritte Angeklagte Wael A. (26) wurde freigesprochen. Bei ihm gäbe es zwar Anhaltspunkte, dass er sich im Dunstkreis der Verdächtigen aufgehalten habe, aber keine belastbaren Beweise für eine Tatbeteiligung.

Gericht: Es war eine brutale und klare Machtdemonstration

Im Ergebnis der monatelangen Beweisaufnahme zeigte sich die Kammer vom Tatmotiv der Angreifer absolut überzeugt: Man habe keine Zweifel daran, dass nach einem gemeinsamen Tatplan eine Machtdemonstration stattfinden sollte, betonte der Vorsitzende Richter Bernd Gicklhorn. Der unliebsamen Konkurrenz im Drogengeschäft habe unmissverständlich Angst eingejagt werden sollen.

Am Abend des Überfalls sollen die drei Angeklagten gemeinsam mit etwa einem Dutzend weiterer Männer in die Wohnung eingedrungen sein, wobei Saif F. nach Ansicht der Staatsanwaltschaft der Schütze gewesen sei.

Verurteilt wurde er aber gegen den Willen der Anklage, die acht Jahre Gefängnis wollte, nicht wegen eines Mordversuchs, sondern wegen gefährlicher Körperverletzung. Die genauen Abläufe in der Wohnung habe auch der Prozess nicht mehr aufklären können, die Zeugenaussagen seien hier nicht konsistent und teils wohl unwahr gewesen, so der Richter. Wer schoss, bliebe daher zumindest zweifelhaft.

Verfahren gegen einen Verdächtigen eingestellt

Die gerichtliche Aufarbeitung des brutalen Vorfalls gestaltete sich generell alles andere als leicht: Ein erster Anlauf scheiterte im Herbst 2021 nach einigen Monaten, weil eine schwerhörige Schöffin dem Prozess nicht mehr zu folgen vermochte. Anfang 2022 brachte eine Erkrankung das Mammutverfahren erneut zu Fall. Infolgedessen mussten Haftbefehle gegen Tatverdächtige aufgehoben werden.

Ein weiterer mutmaßlich Beteiligter hatte sich gar nicht mehr für den Wohnungsüberfall zu verantworten: Sein Verfahren wurde eingestellt, da der Mann wegen eines Auftrags zum Mord, der scheiterte, rechtskräftig für viele Jahre in Haft sitzt.

Strafnachlass: Angeklagte profitieren von überlanger Verfahrensdauer

In seinem letzten Wort vor dem Urteil hatte einer der Angeklagten geäußert: „Es tut mir leid, was da geschehen ist.“

Einigkeit zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung bestand darin, dass die extrem lange Verfahrensdauer Auswirkungen zugunsten der Angeklagten beim Strafmaß haben müsse. Dass die krankheitsbedingten Gründe auch für die Justiz nicht beeinflussbar waren, gehöre zur Wahrheit dazu, sei aber für den Anspruch auf Strafrabatt unerheblich, sagte der Vorsitzende.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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