Wegen eines Mordversuchs an seiner Frau sprach das Landgericht Leipzig jetzt nach mehreren Monaten Verhandlung einen Mann aus Wurzen schuldig: Es schickte den 62 Jahre alten Steffen S. für insgesamt acht Jahre in den Strafvollzug. Die Version, die er zum Geschehen im Juli 2025 schilderte, klang verstörend.
Es war am 18. Juli 2025, einem späten Freitagabend, als Steffen S. laut Anklage seine Frau in der gemeinsamen Häuslichkeit in Wurzen eine Treppe heruntergestoßen, sie mit einem Handtuch gewürgt und ihr die Atemöffnungen mit der Hand verschlossen haben soll.
Mit der Drohung „Ich zeige dir, was ich mit Frauen wie dir mache!“ soll der Angeklagte versucht haben, das Opfer an einen Stuhl zu fesseln. Weil Nachbarn durch Hilferufe aufmerksam wurden und an die Tür hämmerten, habe Steffen S. von der Frau abgelassen. Sie überlebte den Vorfall mit einem Schädelhirntrauma sowie Verletzungen an Armen, Hals, Schultern und Handgelenken.
Angeklagter bestritt Tötungsabsicht
Doch wenn es sich so abgespielt hat, bleibt nur die eine Frage: Warum das alles?
Steffen S. hatte zum Auftakt des Prozesses im April 2026 jede Tötungsabsicht bestritten. Er könne den Vorwurf eines versuchten Mordes nicht verstehen, ließ er über seinen Anwalt erklären.
Die Version, die er lieferte, war bizarr und verstörend: Demnach habe er sich selbst nach einem im Detail festgelegten und akribisch geplanten Drehbuch das Leben nehmen wollen. Seine Frau hätte ihm zusehen sollen, wie er stirbt, nachdem sie unerwartet zeitig nach Hause gekommen war, gab der Angeklagte zu Protokoll. Daher habe er sie gepackt und auf dem Stuhl zu fixieren versucht. Auch gab er zu, dass er ihr Schreien unterbinden wollte. Dass er der Geschädigten ein Handtuch in den Mund stopfen wollte, wies der 62-Jährige zurück.
Staatsanwaltschaft ging von einem Mordversuch aus niedrigen Beweggründen aus
Demgegenüber warf die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten vor, dass er die vom Opfer angekündigte Trennung nicht akzeptiert hätte und sie deswegen bestrafen wollte. Zum Prozessauftakt hatte Steffen S. über viele Stunden hinweg, unterbrochen von Schluchzern, seine Sicht der Dinge geschildert und dabei kaum ein Detail ausgelassen: Einzelheiten des jahrelangen Beziehungslebens, Streitigkeiten, den Verdacht, er würde von ihr betrogen, seine schwere Krankheit vor mehreren Jahren, den Wunsch, es nach dem Scheitern seiner ersten Ehe einfach besser zu machen.
Letztlich nahm die 16. Strafkammer Steffen S. sein Abstreiten eines Tötungsvorsatzes nicht ab: Sie verurteilte ihn am 7. September zu acht Jahren Haft wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Dieses Strafmaß entsprach der Forderung der Anklage. Verteidiger Daniel Luderer hatte nach Gerichtsangaben auf eine nicht genau bezifferte Geldstrafe wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Nötigung plädiert.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, da die Verteidigung inzwischen Revision eingelegt hat. Damit muss der Bundesgerichtshof das Urteil demnächst auf mögliche Rechtsfehler prüfen.
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