Am Leipziger Landgericht startete am Mittwoch, dem 15. April 2026, der Prozess gegen einen Mann wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung: Die Anklage wirft dem 62-jährigen Wurzner vor, er habe seine Frau mit Tötungsabsicht angegriffen und gewürgt, weil sie sich trennen wollte und eine neue Beziehung einging. Seine Erklärung, die er vor der Strafkammer abliefert, klingt bizarr und schockierend.
Er redet und redet und redet, stundenlang, schluchzt immer wieder laut, bricht in seinem weißen Hemd zeitweise in Tränen aus, die er mit dem Taschentuch wegwischt. Doch es ist kein Opfer, sondern ein mutmaßlicher Täter, der hier seine spezielle Sicht der Dinge schildert: Laut Anklageschrift von Staatsanwältin Vanessa Fink habe Steffen S., 62 Jahre, seine Frau am 18. Juli vergangenen Jahres ermorden wollen.
Nachbarn hörten Hilferufe und griffen ein
Unvermittelt soll er sie damals gegen 22:00 Uhr in der gemeinsamen Wurzner Häuslichkeit eine Treppe heruntergestoßen, sie mit einem Handtuch gewürgt und ihr die Atemöffnungen mit der Hand verschlossen haben. „Ich zeige dir, was ich mit Frauen wie dir mache!“, habe Steffen S. gedroht und versucht, sein Opfer an einen Stuhl zu fesseln.
Weil aufgeschreckte Nachbarn die Hilfeschreie hörten und unten an die Haustür hämmerten, ließ Steffen S. der Anklage nach von der Geschädigten ab. Die Frau konnte zum Glück fliehen, überlebte mit einem Schädelhirntrauma sowie Verletzungen an Armen, Hals, Schultern und Handgelenken. Steffen S. wurde festgenommen und kam in Untersuchungshaft.
Steffen S. bestreitet Tötungsabsicht
Er selbst weist jede Tötungsabsicht gegenüber der Frau von sich. Sein Anwalt Daniel Luderer erklärt, diese habe sein Mandant nie gehabt und er könne den Vorwurf nicht nachvollziehen. Vielmehr habe der Angeklagte sich selbst nach einem im Detail festgelegten und recherchierten Drehbuch das Leben nehmen wollen und seine Frau hätte ihm zusehen sollen, wie er stirbt, nachdem sie plötzlich nach Hause gekommen war: Zu diesem Zweck habe er sie von hinten gepackt und geplant, sie auf dem Stuhl zu fixieren.
Im Gerangel seien beide hingefallen, er habe auf ihr gelegen und ihre Schreie zu unterbinden versucht. Dass er ihr ein Handtuch in den Mund gestopft haben soll, bestreitet der Verdächtige.
Ausschweifende Erklärung im Gerichtssaal
Und schildert nach der abgegebenen Erklärung seines Verteidigers detailreich die Geschichte ihrer Beziehung. Wie glücklich man mal miteinander gewesen sei und sich unterstützt habe, wie die Verbindung irgendwann erkaltete, wie man sich stritt, wie schön er seine Frau fand und wie sehr er sie liebte, wie irgendwann der Verdacht aufkam, sie würde ihn betrügen, wie hart ihn seine schwere Erkrankung vor einigen Jahren mitnahm: Kaum eine Einzelheit lässt Steffen S. in der stundenlangen Erklärung vor Gericht aus.
„Ich habe in meiner ersten Ehe viele Fehler gemacht. Ich wollte diese Beziehung“, beklagt sich der 62-Jährige in seinen Ausschweifungen. Laut Staatsanwaltschaft sah das seine Frau, die im Prozess als Nebenklägerin auftritt, ganz anders: Sie habe sich trennen und eine neue Beziehung eingehen wollen, was Steffen S. nicht akzeptiert habe. Deswegen wollte er seine Frau den Ermittlungen nach bestrafen.
Die Staatsanwaltschaft nimmt insofern niedrige Beweggründe als Mordmerkmal an. Hinzu käme Heimtücke, weil das Opfer mit keinem Angriff des Mannes habe rechnen können. Die 16. Strafkammer des Landgerichts nimmt sich nun noch viel Zeit, den Sachverhalt zu durchleuchten: Bis 11. Mai sind derzeit acht weitere Verhandlungstage inklusive psychiatrischem Gutachten geplant.
***
Hinweis der Redaktion: In diesem Beitrag spielt das Thema Suizid eine Rolle. Sind Sie selbst in einer verzweifelten Lebenssituation und brauchen Hilfe? Sprechen Sie mit anderen Menschen darüber. Es gibt eine Vielzahl von Hilfsangeboten, bei denen Sie – auch anonym – mit anderen Menschen über Ihre Gedanken sprechen können. Das geht telefonisch, im Chat, per Mail oder persönlich. Wir stellen Ihnen die wichtigsten vor.
Telefonseelsorge: Die Telefonseelsorge ist anonym, kostenlos und rund um die Uhr erreichbar. Die Telefonnummern sind 0 800/111 0 111 und 0 800/111 0 222. Der Anruf bei der Telefonseelsorge ist nicht nur kostenfrei, er taucht auch nicht auf der Telefonrechnung auf, ebenso nicht im Einzelverbindungsnachweis. Die Telefonseelsorge finden Sie auch hier im Internet.
Muslimisches Seelsorgetelefon: Das muslimische Seelsorgetelefon ist rund um die Uhr unter der Telefonnummer 030/44 35 09 821 erreichbar.
Weitere Möglichkeiten und Angebote finden Sie hier
www.suizidprophylaxe.de
Empfohlen auf LZ
So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:











Keine Kommentare bisher