Ruhig, geradezu schüchtern saß er auf seinem Stuhl und folgte dem Geschehen – doch die Staatsanwaltschaft hält Muhamad M. für gefährlich: Der 22-Jährige soll innerhalb kürzester Zeit im Bereich Eisenbahnstraße mehrere Straftaten begangen und einen Mann mit einem Messer potenziell lebensbedrohlich verletzt haben. Weil der Beschuldigte an einer schizophrenen Erkrankung leidet, geht es am Landgericht seit Dienstag um seine mögliche Unterbringung.
In ihrer Antragsschrift listete Staatsanwältin Vanessa Fink die Tatvorwürfe der gefährlichen Körperverletzung in Tatmehrheit mit versuchter schwerer räuberischer Erpressung in zwei Fällen gegen Muhamad M. auf. Es war am frühen Morgen des 9. August 2025, als der Beschuldigte etwa um 02:42 Uhr an einem Freisitz Eisenbahnstraße, Ecke Hildegardstraße einem Mann dessen Smartphone weggenommen haben soll. Als der Geschädigte das Gerät zurückwollte, habe Muhamad M. ihm mit einem Messer in die Brust gestochen.
Der Geschädigte erlitt potenziell lebensbedrohliche Verletzungen, sein Leben wurde durch eine Not-OP gerettet. Muhamad M. sei nach seiner Tat einfach weggegangen, ohne sich um das Opfer zu kümmern, wobei er dessen Tod zumindest billigend in Kauf genommen habe.
„Du kannst mich nicht töten, aber ich kann dich töten“
Ungerührt habe Muhamad M. etwa um 02:54 Uhr, also keine Viertelstunde später, dann eine nahe Bar betreten und von deren Betreiber die Herausgabe von Bargeld aus der Kasse verlangt. Demonstrativ habe der Beschuldigte mit einem Messer, 15 Zentimeter Klingenlänge, hantiert und gedroht: „Du kannst mich nicht töten, aber ich kann dich töten.“
Weil der Barbetreiber und eine weitere Person den Aggressor jedoch mit Stabtaschenlampe und Holzschläger in Schach hielten, habe Muhamad M. den Helfer des Barbetreibers weggestoßen und sei geflüchtet, jedoch nicht ohne auf der Straße einen neuerlichen Angriffsversuch zu unternehmen. Keinen Erfolg hatte Muhamad M. schlussendlich auch, als er wenig später versucht haben soll, in einem anderen Café Geld zu erpressen.
Sicherungsverfahren: Ist der Beschuldigte für die Allgemeinheit gefährlich?
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft leidet Muhamad M. an einer Erkrankung aus dem „schizophrenen Formenkreis“ und sei daher zum Tatzeitpunkt nicht in der Lage gewesen, das Unrecht seines Handelns einzusehen und sich danach auszurichten.
Er war Mitte August verhaftet worden und kam hinter Gitter. Am 14. Oktober wurde dann wegen der Krankheit ein entsprechender Unterbringungsbefehl erlassen. Seither sitzt der in Afghanistan geborene Mann in einer psychiatrischen Klinik.
In diesem Unterbringungsverfahren am Landgericht soll nun geprüft werden, ob er dauerhaft dorthin eingewiesen wird. Aktuell sieht die Staatsanwaltschaft jedenfalls die Gefahr weiterer Straftaten in der Zukunft. Der Beschuldigte beabsichtigt dem Vernehmen nach, sich im Lauf des Verfahrens noch zur Sache zu äußern. Sein Verteidiger Philipp Ehlen beantragte am Dienstag den Ausschluss der Öffentlichkeit aus dem Gerichtssaal.
Die 6. Kammer hat bis Ende Juni noch vier Termine geplant.
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