Rund fünf Jahre nach einer Protestaktion am Flughafen Leipzig/Halle wurde gegen zwei teilnehmende Personen jeweils eine Einstellung des Strafverfahrens erwirkt: Das teilte die Solidaritätskampagne „Repression Nicht Zustellbar“ am Dienstag, dem 12. Mai 2026, mit. Damit seien nach jetzigem Stand der Dinge noch sieben offene Verfahren an verschiedenen Gerichten Sachsens anhängig.

Ein Berufungsverfahren wegen des Vorwurfs der Nötigung am Leipziger Landgericht gegen zwei Frauen fand in dieser Woche wegen der erfolgten Einstellung nicht mehr statt. Dem waren Freisprüche am Eilenburger Amtsgericht vorausgegangen, gegen welche die Staatsanwaltschaft ursprünglich Rechtsmittel eingelegt hatte.

Blockade am Flughafen

Der Hintergrund des Geschehens liegt fast fünf Jahre zurück: Mehr als 50 Personen hatten am 9. Juli 2021 die Hauptzufahrt zum DHL-Gelände am Flughafen Leipzig-Halle blockiert. Lkw konnten ihre Fracht nicht wie vorgesehen abladen. Das Unternehmen hatte wegen der verzögerten Abläufe zunächst einen Millionenschaden geltend gemacht und auf Schadenersatz geklagt, sich aber später nach unten korrigiert und einen Vergleich angeboten.

Straßenblockade, Aktivisten sitzen auf der Fahrbahn, rings herum ist es dunkel und es brennen Laternen.
Die Blockade einer Zufahrtsstraße zum Flughafen am 9. Juli. 2021. Foto: Tim Wagner

Die Staatsanwaltschaft wertete den Vorfall als Nötigung und erhob Anklage. In ersten Verhandlungen erfolgten Freisprüche. Streitpunkt war die Frage, ob die Lkw-Fahrer tatsächlich am Erreichen ihres Ziels gehindert waren und ob Behinderungen im Zuge einer Protestversammlung nicht auch in einem gewissen Maße hinzunehmen seien. So begründeten es die Gerichte, wenn sie Angeklagte freisprachen, die Anklagebehörde sah es anders.

Zähe Aufarbeitung vor Gericht

Und hatte teilweise Erfolg: Im Frühjahr kippte das Oberlandesgericht auf eine staatsanwaltschaftliche Revision hin den Freispruch von vier an der Blockade-Aktion beteiligten Personen. Damit wird eine neue Verhandlung anberaumt. Die juristische Aufarbeitung – sie ist zäh und unübersichtlich. Nicht nur die Aktivistinnen und Aktivisten der Kampagne kritisieren diesen Umstand, zumal sie die Blockade als legitim werten.

„Was die Aktivist*innen da gemacht haben, war mutig und notwendig, der Vorwurf der Nötigung ist aus der Luft gegriffen. Es ist absurd, in Zeiten der Klimakrise einen Flughafen ausbauen zu wollen. Genauso absurd ist das Vorgehen von Polizei und Staatsanwaltschaft seit dem Protest. Alle Aktivist*innen gehören endgültig freigesprochen“, sagt Kampagnensprecher Axel Schäfer.

Kampagne kritisiert Auswirkungen auf Leben Betroffener

Hinzu komme, dass die persönliche Lebensplanung von Angeklagten durch die langwierige Aufarbeitung vor Gericht massiv eingeschränkt gewesen sei. So sei jemandem das Stipendium an einer ausländischen Universität versagt geblieben, weil die betroffene Person mit Blick auf das laufende Verfahren für ein Visum abgelehnt wurde, so Axel Schäfer.

Dabei habe das Eilenburger Amtsgericht zu dieser Zeit bereits einen Freispruch verkündet, die Staatsanwaltschaft das Verfahren mit einer Berufung jedoch weiter in die Länge gezogen.

Zumindest die zwei betroffenen Frauen können nun aufatmen: Landgerichts-Sprecher Johann Jagenlauf bestätigte die vorläufige Einstellung auf LZ-Anfrage, diese sei mit Zahlung von jeweils 800 Euro an den Ökolöwen verbunden. Nach Angaben der Soli-Kampagne sind aber noch eine Reihe erstinstanzlicher Verhandlungen wegen der Blockade von 2021 offen. Derzeit scheint unklar, ob sich die als Teilerfolg gesehene Verfahrenseinstellung in diesem Fall auch auf andere Fälle auswirken wird.

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