Am Montag raste der Leipziger Jeffrey K. mit einem VW Taigo über die Fußgängerzone in der Grimmaischen Straße, erfasste zwei Menschen, die verstarben. Weitere Personen wurden teils schwer verletzt und vielfach traumatisiert. Nun äußerte sich Dr. Malte Heise, der Anwalt des mutmaßlichen Amokfahrers, der auf richterliche Anordnung derzeit in einer psychiatrischen Klinik untergebracht ist.

Dr. Malte Heise ist ein renommierter und erfahrener Strafverteidiger aus Leipzig, bekannt dafür, auch die abgründigsten Fälle nicht zu scheuen. Jetzt wird der Rechtsanwalt dem 33-jährigen Jeffrey K. Beistand leisten, jenem Mann, der am Montag mit einer mutmaßlichen Amokfahrt in der Leipziger City eine 63-Jährige sowie einen 77-Jährigen tötete und weitere Menschen im Alter zwischen 21 und 87 Jahren verletzte: „Es ist zutreffend, dass ich Jeffrey K. als Verteidiger vertrete“, teilte der Jurist am Freitag auf LZ-Anfrage mit. Zuvor hatte die Leipziger Volkszeitung berichtet.

Verteidiger: Jeffrey K.s Schuldfähigkeit während der Fahrt vermutlich beeinträchtigt

Jeffrey K., gegen den unter anderem wegen zweifachen Mordes sowie versuchten Mordes in vier Fällen ermittelt wird, war am Dienstag auf richterliche Anordnung in ein psychiatrisches Krankenhaus geschickt worden.

Hinweise auf ein politisches, religiöses oder terroristisches Motiv liegen den Ermittlern bislang nicht vor – sie gehen davon aus, dass die Hintergründe der schier unbegreiflichen Tat des jungen Familienvaters im privaten Bereich liegen. Der ehrenamtliche Boxtrainer soll zuletzt durch massive Drohungen im familiären Umfeld aufgefallen sein, befand sich bis Ende April zur Behandlung in einer Psychiatrie, aus welcher er wenige Tage vor der Amokfahrt auf eigenen Wunsch entlassen wurde. Diese soll er vorab in einem Chat angedeutet haben.

Der Leipziger Rechtsanwalt Dr. Malte Heise, hier bei einem früheren Prozess mit einem Mandanten, hat die Verteidigung des mutmaßlichen Amokfahrers Jeffrey K. übernommen. © Lucas Böhme
Der Leipziger Rechtsanwalt Dr. Malte Heise, hier bei einem früheren Prozess mit einem Mandanten, hat die Verteidigung des mutmaßlichen Amokfahrers Jeffrey K. übernommen. © Lucas Böhme

Als man Jeffrey K. am Montagnachmittag in der Nähe des Thomaskirchhofs aus dem VW Taigo zog, verhielt er sich psychisch auffällig, weinte und schlug sich gegen den Kopf. Ein Zeichen für fehlende Zurechnungsfähigkeit?

Rechtsanwalt Dr. Heise: „Eine vorläufige Aussage zur Frage der Schuldfähigkeit ist insoweit möglich, dass deutliche Anzeichen dafür vorhanden sind, dass die Schuldfähigkeit zum Tatzeitpunkt beeinträchtigt war. Eine Aussage zum Ausmaß dieser Beeinträchtigung muss dem von der Staatsanwaltschaft zu beauftragenden psychiatrischen Sachverständigen überlassen bleiben.“

Beginn des Gerichtsverfahrens wohl nicht vor 2027

Beim Gerichtsverfahren gegen Jeffrey K. dürfte die Frage seiner möglichen Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik eine zentrale Rolle spielen. Sicher ist auch, dass jenes Verfahren mit überdurchschnittlichem Interesse von Medien und Öffentlichkeit bedacht sein wird. Rechtsanwalt Dr. Heise rechnet aber nicht mehr in diesem Jahr damit: „Auch wenn dieser Vorgang mit aller notwendigen Beschleunigung bearbeitet wird, rechne ich damit, dass eine Hauptverhandlung erst im Winter oder Frühjahr 2027 beginnen kann.“

Es ist kein Fall wie jeder andere. Doch zumindest die mediale Aufmerksamkeit ist für Dr. Malte Heise, der als nahbar und besonnen gilt, kein Neuland. Ob die Kindermorde an Mitja und Michelle, der Doppelmörder vom Baggersee, der Dreifachmörder aus Groitzsch oder der Kornspeichermord am Lindenauer Hafen: Der passionierte Anwalt bildete schon oft die letzte Bastion von Tatverdächtigen, die in den Augen der Öffentlichkeit bereits abgestempelt waren.

„Verteidiger verteidigt nicht Taten, sondern den Täter“

Anfeindungen gegenüber Strafverteidigern gibt es immer wieder. Sieht auch Dr. Malte Heise eine Gefährdung seiner Person durch den aufwühlenden Fall Jeffrey K.? „Eine solche erkenne ich nicht für mich, weil einer breiten Öffentlichkeit vollkommen bewusst ist, dass ein Verteidiger nicht Taten verteidigt, sondern den Täter.“

Und: „Sämtliche in der Vergangenheit erfolgten Beschimpfungen meiner Person infolge meiner Verteidigertätigkeit erfolgten anonym und wanderten in den Papierkorb. Vermutlich kann man nicht von jedermann erwarten, dass er die von der Strafprozessordnung zugedachte Aufgabe und Rolle der Verteidigung im Strafprozess versteht.“

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