Das Veterinäramt des Landkreises Leipzig hebt die Allgemeinverfügung vom 11. November 2025 auf, die Märkte, Vogelbörsen, Ausstellungen und den mobilen Handel mit Geflügel untersagt hatte. Damit können im Kreisgebiet Märkte und Schauveranstaltungen ab dem 13. Mai wieder stattfinden. Die ursprüngliche Verfügung war erlassen worden, weil sich die Geflügelpest zum damaligen Zeitpunkt stark ausbreitete.

So mussten allein in Sachsen zwischen Dezember und März sieben Ausbrüche in Geflügelhaltungen bekämpft werden, zwei davon im Landkreis Leipzig und zwei weitere in unmittelbarer Umgebung. Die Gefahr, dass das Virus auch auf Ausstellungen und durch mobilen Handel von einer Haltung zur nächsten getragen wird, war groß. Mittlerweile schätzt das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) dieses Risiko als moderat ein.

Lage entspannt sich 

Inzwischen hat sich die Lage grundsätzlich deutlich beruhigt. Die Zahl der Ausbrüche bei Hausgeflügel und Wildvögeln ist stark zurückgegangen. In Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen wurden seit vier Wochen keine neuen Fälle gemeldet. Das Friedrich-Löffler-Institut erwartet, dass sich dieser Trend im laufenden Monat Mai fortsetzt, auch wenn noch nicht von einer generellen Entwarnung gesprochen werden kann. Meist entspannt sich die Situation über die Sommermonate weiter, weil das Virus dann schlechter überlebt.

Sicherheitsmaßnahmen dringend einhalten

Die Aufhebung betrifft alle Tiere, egal ob sie Fleisch, Eier oder andere Produkte liefern, für die Zucht gehalten werden, zur Wiederauffüllung von Wildbeständen dienen oder auf Tierschauen, Wettflügen und Turnierkämpfen gezeigt werden. Wer Märkte oder Ausstellungen organisiert, wird darauf hingewiesen, die vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen dringend einzuhalten und kranke oder verendete Tiere sofort melden, damit keine neuen Infektionen entstehen.

Das Veterinäramt bedankt sich bei allen Haltern, die während der Hochrisikophase vorsichtig gehandelt haben. Märkte und Ausstellungen sind wieder möglich, aber der Schutz der Tiere bleibt weiterhin entscheidend.

Weitere Informationen zur Geflügelpest

Risikoeinschätzung zur Hochpathogenen Aviären Influenza H5 (HPAI H5 des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) vom 08.05.2026 https://www.openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/openagrar_derivate_00070945/FLI-Risikoeinschaetzung_HPAI_H5_2026-05-08.pdf

Weitere Informationen zu den erforderlichen Biomaßnahmen: https://www.openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/openagrar_derivate_00050612/Empfehlungskatalog-AI_2022-12-09_bf.pdf und https://www.openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/openagrar_derivate_00049676/Checkliste-Gefluegelpest-2017-03-17_bf.pdf sowie https://www.efsa.europa.eu/de/no-birdflu#bereitgestelltematerialien.

 Risikoampel der Universität Vechta zur Verfügung:
 https://risikoampel.univechta.de/plugins.php/aisurveyplugin/ai/survey?disease_id=1.

Kostenlose Biosicherheitsberatung in Geflügelhaltungen der Sächsischen Tierseuchenkasse:
https://www.tsk-sachsen.de/tiergesundheitsdienste/rindergesundheit/beihilfenleistungenrinder/515-biosicherheitsberatung-rind.

Wichtige Hinweise zur Newcastle-Krankheit

 Das Veterinäramt weist ergänzend zu dieser und den Pressemitteilungen des Landratsamtes vom 04.03.2026 und 20.03.2026 darauf hin, dass das Seuchengeschehen der Newcastle-Krankheit (ND) weiterhin aktiv ist.

Zwischen Ende Februar und Ende April 2026 wurden in Bayern und Brandenburg insgesamt 53 Ausbrüche der Newcastle-Krankheit in Geflügelhaltungen mit Hühnern und Puten festgestellt. Zur Eindämmung der Tierseuche mussten die betroffenen Geflügelbestände getötet werden.

Vor diesem Hintergrund erinnert das Veterinäramt erneut daran, dass in Deutschland eine gesetzliche Impfpflicht gegen die Newcastle-Krankheit für Hühner und Puten besteht – unabhängig von der Größe des Bestandes. Die Impfpflicht gilt somit bereits ab dem ersten gehaltenen Huhn beziehungsweise der ersten gehaltenen Pute.

Die Impfung stellt einen zentralen Baustein der Seuchenprävention dar und leistet einen entscheidenden Beitrag dazu, größere Ausbrüche n zu verhindern. Unvollständige oder fehlende Impfungen gefährden nicht nur einzelne Tierbestände, sondern die gesamte Geflügelpopulation.

Für die ordnungsgemäße Umsetzung der Impfpflicht sind die Tierhalterinnen und Tierhalter selbst verantwortlich. Bei Fragen zur Durchführung der Impfung wenden Sie sich bitte an Ihre betreuende Tierarztpraxis.

Weiterführende Informationen sowie eine Stellungnahme der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin zur Impfpflicht finden Sie unter den folgenden Links:

https://www.openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/openagrar_derivate_00034829/Stellungnahme_ND_2021-01-01.pdf; https://stiko-vet.fli.de/de/aktuelles/einzelansicht/die-newcastle-disease-hat-deutschland-erreicht/

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