Alles auf null, fast ein Jahr mühsamer Beweisaufnahme umsonst: Es ist eine Situation, die auch in Justizkreisen für vernehmbaren Frust sorgt. Fast zwei Jahre nach einem Messervorfall in der Eisenbahnstraße, der einen Mann das Leben kostete, kam ein 43-Jähriger in dieser Woche unter Auflagen frei – obwohl der Verdacht des Totschlags weiterhin besteht. Der Prozess am Landgericht, der heute vor einem Jahr begonnen hatte, muss komplett neu aufgerollt werden.
Wie Landgerichtssprecher Johann Jagenlauf am Donnerstag auf LZ-Anfrage bestätigte, hat die 16. Kammer den Haftbefehl gegen den Angeklagten Kemal A. am Dienstag unter Auflagen außer Vollzug gesetzt. Für den 43-Jährigen öffneten sich damit vorerst die Gefängnistore, nachdem er seit Juni 2024 in U-Haft gewesen war.
Opfer starb nach knapp sechs Monaten
Kemal A. soll in der Nacht auf den 29. Juni 2024 einen 48 Jahre alten Mann auf der Leipziger Eisenbahnstraße in Höhe einer Bar mit einem Messer in Rücken und Kopf gestochen haben. Das Opfer überlebte den Angriff zunächst und wurde durch eine Not-OP stabilisiert. In ein künstliches Koma versetzt, starb der Mann aber am 17. Dezember 2024 doch an den Folgen der Attacke.

Kemal A. war laut seiner Verteidigung zunächst in die Türkei geflüchtet, sei dann aber zurückgekehrt und stellte sich den Behörden. Er soll eine Notwehrlage geltend gemacht haben.
Beisitzende Richterin geht in Mutterschutz
Warum nun die Außervollzugsetzung des Haftbefehls – obwohl der Verdacht auf vollendeten Totschlag im Raum steht? Nach Angaben des Landgerichts habe eine „Gesamtschau der verschiedenen Umstände“ zu der Entscheidung geführt. Eine beisitzende Richterin aus der Kammerbesetzung ist schwanger und geht im Mai in den Mutterschutz. Obendrauf kam die Krankmeldung einer verfahrensbeteiligten Person.
Ein Abschluss des komplexen Verfahrens sei so bis Anfang Mai, obwohl mit Hochdruck gearbeitet wurde und das Ende nahe schien, absehbar nicht mehr möglich gewesen – und eine Fortsetzung mit anderem Richter oder anderer Richterin ist rechtlich nicht zulässig. Auch eine längere Unterbrechung ist in der Regel nur bis zu vier Wochen erlaubt, um die Prozessdauer zu begrenzen.
Arbeitsbelastung der Gerichte: Sie steigt und steigt
Noch in der vergangenen Woche war der Haftbefehl gegen Kemal A. wegen dringenden Tatverdachts weiter aufrechterhalten worden. Die jetzt erfolgte Entscheidung habe auch mit der angeschlagenen Gesundheit des Tatverdächtigen zu tun, der sich nach Gerichtsangaben regelmäßig melden muss und seinen Wohnsitz im Landgerichtsbezirk nicht wechseln darf. Letztlich profitiert der 43-Jährige davon, dass seine U-Haft aufgrund überlanger Verfahrensdauer nicht mehr verhältnismäßig schien.

Das Gesetz sieht im Beschleunigungsgebot vor, dass Verfahren mit anhängiger U-Haft zügig bearbeitet werden, denn bis zum rechtskräftigen Abschluss eines Prozesses greift im Rechtsstaat die Unschuldsvermutung.
Soweit die Theorie. Praktisch jedoch sind Sachsens Strafgerichte schon jetzt mit einer Flut an Verfahren bis zum Anschlag ausgelastet, die Zahl an Verhandlungstagen in jedem Prozess nimmt seit Jahren stetig zu, sagt jemand, der die Materie kennt. Die 16. Kammer, die für Kemal A. zuständig ist, verurteilte erst kürzlich einen Cousin von ihm nach über einem Jahr wegen versuchten Mordes.
Parallel hatte sie auch andere, teils aufsehenerregende Großverfahren auf dem Tisch, wie den Mord an der Paunsdorferin Jessica S. durch ihren Ex-Partner.
Personalschlüssel der sächsischen Justiz ist obsolet
Dass der veraltete Personalschlüssel für Stellen in der sächsischen Justiz und die harte Realität ihrer täglichen Arbeitsbelastung längst nicht mehr in Einklang stehen, ist auch auf den Gerichtsfluren im Freistaat Gesprächsthema. Die überfällige Korrektur des Stellenbedarfs dürfte sich aber, wenn vermehrte Einstellungen nicht aufgrund prekärer Finanzlage scheitern, frühestens in einigen Jahren bemerkbar machen.
Bis dahin ist auch in Leipzig weiter nicht ausgeschlossen, dass Prozesse wegen unzumutbarer Verzögerung platzen und mutmaßliche Straftäter auf freien Fuß gesetzt werden. Im Fall Kemal A. jedenfalls bemühe sich die 16. Kammer zeitnah um Termine, um die Beweisaufnahme mit allen Zeuginnen und Zeugen von vorn zu starten, so das Landgericht. Die Gerichtsbesetzung wird dann weitgehend neu sein, da die bisher Vorsitzende Richterin Antje Schiller im Juli 2026 zum Bundesgerichtshof (BGH) wechselt.
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