Wie kann ein Mediziner mit Professorentitel so tief sinken? Die Frage möchte man sich stellen. Am zweiten Prozesstag gegen Gero Strauß am Leipziger Landgericht kam heraus: Der renommierte Arzt und Ex-Chef des Leipziger Kopfzentrums soll ein gefälschtes Attest vorgelegt haben, der Verhandlung war er ferngeblieben. Selbst sein Pflichtverteidiger wollte daraufhin das Handtuch werfen.
Acht Fälle des schweren Betrugs, 57 Fälle der Untreue und falsche Versicherung an Eides statt: Mit schwerwiegenden Vorwürfen sieht sich Professor Gero Strauß konfrontiert, der sich seit dem 2. Juni am Leipziger Landgericht verantworten muss.
Zur Fortsetzung des Prozesses am Leipziger Landgericht jedoch erschien der renommierte HNO-Mediziner am heutigen Dienstagvormittag gar nicht erst. Pflichtverteidiger Christian Schößling nahm seinen Mandanten unter Verweis auf ein Attest der Berliner Charité noch in Schutz, das dem 54-jährigen Angeklagten eine psychische Problematik bescheinigte.
Pflichtverteidiger sieht Vertrauensverhältnis zerstört
Die Anklage sah dies skeptisch: Zwar habe man Gero Strauß, der zur Anklageverlesung beim Prozessauftakt steif und reglos wirkte, zweifellos angesehen, dass er sich nicht wohlfühle, sagte Oberstaatsanwältin Silke Kühlborn. Aber das vorgelegte Attest sei sehr dürftig und reiche nicht als Entschuldigung: „Nicht jede psychische Beeinträchtigung führt zu einer Verhandlungsunfähigkeit“, stellte die Anklägerin klar.
Auf ihren Antrag hin ordnete die Vorsitzende Richterin Tanja Lötschert die polizeiliche Vorführung des Angeklagten an, der aktuell in Berlin lebt und dort praktizieren soll. Nach stundenlanger Wartezeit traf Strauß dann am Dienstagnachmittag kurz nach 15:00 Uhr im Gerichtssaal ein, angereist per Zug. Zu diesem Zeitpunkt stand der Paukenschlag schon im Raum: Beim vorgelegten Attest der Charité soll es sich um eine Fälschung handeln.
Selbst Pflichtverteidiger Schößling sah sich jetzt nicht mehr imstande, den Angeklagten angemessen zu vertreten, beantragte unter Verweis auf ein zerstörtes Vertrauensverhältnis seine Entpflichtung vom Mandat. Vergebens: Laut Strafkammer könne man in einem Betrugsverfahren bei einem gefakten Attest nicht von einem zerstörten Vertrauen ausgehen. Zudem soll Strauß bereits früher seinen Pflichtverteidiger für eine Dokumentenfälschung benutzt haben, ohne dass eine Entpflichtung verlangt worden sei.
Am Ende bestünde auch die Gefahr, dass sich der ohnehin komplexe Prozess durch Beiordnung eines neuen Verteidigers noch weiter verzögere. Strauß äußerte sich selbst nicht zum Fälschungsvorwurf.
Dubiose Geldflüsse und zweckentfremdete Darlehen
Von den am Dienstag einbestellten zwei Zeugen, die einen längeren Anreiseweg hatten, musste dem Vernehmen nach zumindest einer wieder weggeschickt werden. Wie berichtet, wirft die Anklage Gero Strauß vor, im Jahr 2022 mehrere Darlehensverträge abgeschlossen, das Geld jedoch nicht für Praxisinvestitionen, sondern zur Finanzierung eines luxuriösen Lebenswandels genutzt zu haben. Hier sollen fast 1,5 Millionen Euro Schaden entstanden sein.
Zudem habe Strauß weitere 214.500 Euro Schaden durch dubiose Transaktionen von Geldern veranlasst und sich unter Vortäuschung von Zahlungswilligkeit eine 180-Quadratmeter-Wohnung in Berlin angemietet, den Mietzins aber nur unvollständig beglichen. Am Ende blieb die Vermieterin auf über 51.000 Euro Verbindlichkeiten sitzen, so die Anklageschrift. Auch soll Strauß Ende 2023 gegenüber dem Leipziger Finanzamt lückenhafte Angaben zu seinen finanziellen Verhältnissen gemacht haben.
Weitere Verfahren sind noch offen: Strauß habe nach seinem Rückzug aus der Kopfzentrum-Gruppe einen Dienstwagen und eine Wohnung nicht zurückgegeben. Ferner laufen immer noch Ermittlungen wegen mutmaßlichen Abrechnungsbetrugs im Zusammenhang mit Kopfzentrum und Acqua-Klinik. Strauß’ Name fällt überdies im Zusammenhang mit Auffälligkeiten bei Rezeptvergaben sowie teuren OPs, zu denen Patienten gedrängt worden sein sollen. Er selbst hat dies in der Vergangenheit bestritten.
Im aktuellen Verfahren wird nach jetziger Planung voraussichtlich bis August verhandelt.
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Keine Kommentare bisher
Dem “renommierten Arzt” ist zu wünschen, daß er durch das Ergebnis des Prozesses quasi aus dem Verkehr gezogen werden möge. Nicht ohne Komik ist, daß das Gericht nicht nur moniert, das vorgelegte Attest sei gefälscht, sondern auch, es “sei sehr dürftig und reiche nicht als Entschuldigung”. Also Obacht, Attestfälscherinnen und -fälscher: dürftige Atteste könnten Anstoß erregen!