In der letzten Woche soll er ein Attest gefälscht haben und kam einer polizeilichen Zwangsvorführung ans Landgericht Leipzig durch Anreise per Zug zuvor. Zur Fortsetzung des Betrugsprozesses am Dienstag der nächste Knaller: Der angeklagte HNO-Mediziner Gero Strauß erschien zum zweiten Mal nicht zur Verhandlung und legte ein neues Attest vor – diesmal wohl authentisch, doch für die Kammer keine hinreichende Entschuldigung. Nun gibt es die Konsequenz.
Die E-Mail aus Berlin erreichte das Landgericht Leipzig am heutigen Dienstag um 12:07 Uhr: Erregt und aufgelöst sei Professor Gero Strauß dort bereits zum zweiten Mal in der Praxis eines psychiatrischen Arztes erschienen, habe Angst vor einer drohenden Verhaftung geäußert – so berichtete der Mediziner es den Richtern in Leipzig. Die hatten einige Stunden zuvor bereits eine Bescheinigung empfangen, wonach Strauß derzeit nicht in der Lage sei, einer Gerichtsverhandlung zu folgen. Diese solle daher, so die Empfehlung, um zwei Wochen verschoben werden.
Attest in der vergangenen Woche laut Gericht gefälscht
Am Morgen um 10:00 Uhr war Strauß jedenfalls nicht zur Fortsetzung des gegen ihn gerichteten Betrugsprozesses am Landgericht aufgetaucht. Das erinnerte nur zu sehr an die vergangene Woche, als der renommierte HNO-Arzt und frühere Chef des Leipziger Kopfzentrums dem Prozess bereits unentschuldigt fernblieb. Erst nach stundenlanger Verzögerung reiste der 54-Jährige am 9. Juni aus Berlin per Zug an und verhinderte so den Vollzug eines gerichtlichen Vorführbefehls, den die Polizei hätte umsetzen müssen.
Doch es stellte sich heraus: Ein angebliches Attest der Berliner Charité, das Strauß zur Rechtfertigung seiner Abwesenheit übersandt hatte, soll laut Gericht gefälscht gewesen sein. Der zuständige Arzt habe verneint, das Dokument in dieser Form ausgestellt zu haben.
Richterin: Angeklagter auch heute nicht hinreichend entschuldigt
Ein solches Fake-Attest lag heute wohl nicht vor – gleichwohl nahm die Prüfung des Sachverhalts erneut mehrere Stunden in Anspruch, in denen die Hauptverhandlung unterbrochen wurde. Vier geladene Zeugen mussten aus Zeitgründen unverrichteter Dinge wieder heimgeschickt werden. Nach mehreren Anläufen habe man den Berliner Arzt erreichen können, der Strauß das neue Attest ausgestellt hatte.
Doch auch die Würdigung aller Fakten lasse derzeit keinen Schluss auf eine Verhandlungsunfähigkeit von Gero Strauß zu: „Die Kammer erachtet den Angeklagten auch in Anbetracht der neuen Umstände nicht für hinreichend entschuldigt“, stellte die Vorsitzende Richterin Tanja Lötschert klar.
Weder aus dem aktuellen Attest, laut Richterin womöglich eine Gefälligkeitsleistung, noch aus früheren Befunden lasse sich eine Verhandlungsunfähigkeit ableiten. Zudem habe Strauß in seiner Anwesenheit gezeigt, dass er dem Prozess am Gericht kognitiv folgen und Fragen beantworten könne. Auf das Angebot, die tägliche Verhandlungsdauer abzukürzen und häufigere Pausen zu machen, ging Strauß nicht ein, so die Richterin weiter.
Selbst der Vorführbefehl habe ihn letzte Woche offenbar nicht so sehr beeindruckt, dass er seiner Pflicht zum Erscheinen nun Folge leiste. Für die Kammer sehe es so aus, als habe der Angeklagte kein Interesse an der Durchführung der Hauptverhandlung, konstatierte Richterin Lötschert.
Gericht zieht Reißleine: Sitzungshaftbefehl gegen Angeklagten erlassen
Die Konsequenz: Das Gericht erließ am Dienstagnachmittag einen Sitzungshaftbefehl gegen den Abwesenden, um dessen Erscheinen zur Fortsetzung des Verfahrens in der kommenden Woche jetzt abzusichern.
Professor Gero Strauß muss sich seit 2. Juni – dem bisher einzigen Prozesstag, an dem er aus freien Stücken kam – wegen schweren Betrugs, Untreue und falscher Versicherung an Eides statt verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mediziner vor, er habe Darlehen für vermeintliche Praxisinvestitionen zweckentfremdet, indem er mit dem Geld seinen opulenten Lebensstil finanzierte. Allein hier sollen fast 1,5 Millionen Euro Schaden entstanden sein.
Außerdem habe der Angeklagte dubiose Transaktionen in Höhe von etwa 214.500 Euro veranlasst, sich ohne vollständige Zahlung ein Luxus-Appartement in Berlin angemietet und das Leipziger Finanzamt über seine Vermögensverhältnisse getäuscht. Überdies sind weitere Ermittlungen offen, die aber nicht Gegenstand des laufenden Verfahrens sind.
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