Nichterscheinen des Angeklagten, Verdacht auf Attestfälschung, Sitzungshaftbefehl – der Prozess gegen den HNO-Mediziner Gero Strauß gestaltete sich bisher wendungsreich und voller Überraschungen, ohne überhaupt schon richtig Fahrt aufgenommen zu haben. Am Dienstag kam der unter Betrugsverdacht stehende Strauß wieder ins Landgericht – und das entschied nun, wie es in diesem Mammutprozess weitergeht.

Kommt er oder kommt er nicht? Das war die spannende Frage am Dienstagmorgen im Landgericht Leipzig. Die Spekulationen darüber hatte der Angeklagte selbst genährt: War Prof. Gero Strauß beim Prozessauftakt vor drei Wochen noch aus freien Stücken erschienen, blieb der 54-Jährige dem Termin zur Fortsetzung am 9. Juni dann fern.

Ihm werden schwerer Betrug, Untreue und falsche Versicherung an Eides statt zur Last gelegt. Unter anderem soll der bekannte Arzt Darlehen für vermeintliche Praxis-Investitionen zur Finanzierung eines luxuriösen Lebensstils zweckentfremdet, Transaktionen veranlasst und das Finanzamt getäuscht haben – mit einem mutmaßlichen Schaden von insgesamt über 1,7 Millionen Euro. Die rechtliche Aufarbeitung der Vorwürfe ist aber noch nicht so richtig in Gang gekommen.

Angeklagter bringt neuen Anwalt mit

Zwar wurde vor zwei Wochen ein polizeilicher Vorführbefehl erlassen und Strauß reiste doch noch aus Berlin per Zug an – da aber stand schon der Hammer im Raum, wonach es sich beim Attest der Berliner Charité, das dem Ex-Chef des Leipziger Kopfzentrums gesundheitliche Probleme attestierte, um eine plumpe Fälschung handeln soll.

Am 16. Juni tauchte Strauß dann wiederum nicht zum Prozess auf, legte eine authentische Bescheinigung vor, die aus Sicht von Strafkammer und Staatsanwaltschaft jedoch keinen hinreichenden Anhaltspunkt gab, von einer Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten auszugehen.

Gegen Strauß wurde, um das Verfahren sicherzustellen, ein Sitzungshaftbefehl erlassen, der nach Gerichtsangaben inzwischen unter Auflagen außer Vollzug gesetzt ist.

Zudem brachte der Angeklagte heute einen neuen Rechtsbeistand mit: Rechtsanwalt Khubaib-Ali Mohammed aus Berlin, der bereits in einer Reihe aufsehenerregender Prozesse beteiligt war – so vertrat er Opferinteressen im NSU-Verfahren, im Prozess zum Anschlag auf den Breitscheidplatz in Berlin oder in der Verhandlung am Oberlandesgericht Koblenz zu Staatsfolter in Syrien. Derzeit ist der 44-Jährige als Strafverteidiger im sogenannten Reichsbürger-Verfahren um die „Gruppe Reuß“ tätig.

Ist der Angeklagte verhandlungsfähig?

Pflichtverteidiger Christian Schößling (53) hatte nach der mutmaßlichen Attestfälschung eigentlich das Handtuch werfen wollen, da das Vertrauensverhältnis zu seinem Mandanten zerstört sei. Die Kammer lehnte seine Entpflichtung jedoch ab, der Leipziger Anwalt muss Gero Strauß weiter verteidigen. Kern der Diskussion im aktuellen Verfahren ist momentan weiterhin die Frage der Verhandlungsfähigkeit. Zum spürbaren Unmut mancher Prozessbesucher wurde dies heute unter Ausschluss der Öffentlichkeit thematisiert.

Der Grund: Es ginge um gesundheitliche Fragen – Details aus dem höchstpersönlichen Lebensbereich des Angeklagten, womit das Interesse von Medien und Öffentlichkeit zurücktreten müsse. Wie ein Gerichtssprecher am Nachmittag auf LZ-Anfrage mitteilte, wurde inzwischen entschieden, dass Gero Strauß hinsichtlich der Verhandlungsfähigkeit begutachtet werden soll.

Mit dem Neurologen und forensischen Psychiater Dr. Matthias Lammel wurde hierfür ein renommierter Fachmann gewonnen, dessen Expertise schon in vielen Strafprozessen gefragt war. Der Prozess wird am 7. Juli fortgesetzt.

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